Behördennummer 115 ab 2012 auch in Bayern
Die 115 gibt es ab kommendem Jahr auch in Bayern
Grafik: teltarif.de
Die Städte München und Kempten sowie der
Landkreis Oberallgäu wollen als erste Verwaltungen
die einheitliche Behördennummer 115
in Bayern einführen. Im Laufe des
kommenden Jahres
werden die Bürger dort unter der Telefonnummer 115 Informationen der
öffentlichen Verwaltung einholen, nach der Zuständigkeit für
bestimmte Anliegen fragen oder sich zu den Öffnungszeiten von Ämtern
kundig machen können. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
unterzeichnete heute auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung in
München eine entsprechende Charta mit den drei ersten Teilnehmern in
Bayern.
Die 115 gibt es ab kommendem Jahr auch in Bayern
Grafik: teltarif.de
"Wir bieten damit allen Bürgern eine zentrale Anlaufstelle, wenn
sie schnell erfahren wollen, wo sie sich hinwenden können", sagte die
Münchener Bürgermeisterin Christine Strobl (SPD) der
Nachrichtenagentur dpa. Auch in der Internet-Ära habe das Telefon vor
allem für Ältere weiter eine zentrale Bedeutung. Die Service-Stelle
soll nach ihren Angaben am 2. Juli 2012 ihre Arbeit aufnehmen und
dann von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung stehen. Friedrich sagte,
die einheitliche Behördennummer stehe für Transparenz und Bürgernähe.
Bis 2013 soll die einheitliche Behördennummer in ganz Deutschland
eingeführt werden.
Neue Tarifierung ab Januar
Wie berichtet, wird es ab Januar tarifliche Änderungen an der 115 geben. Sie wird künftig nicht mehr zwangsweise wie eine Sonderrufnummer behandelt, sondern kann von den Netzbetreibern wie eine normale Festnetznummer abgerechnet werden. Im gleichen Zuge ist es auch möglich, die 115 aus anderen Orten zu erreichen, indem die Vorwahl des jeweiligen Ortes vorgewählt wird. Dieses Gespräch ist dann, so war aus Branchenkreisen zu hören, in jedem Fall ein normales Festnetzgespräch, während die reine Anwahl der 115 weiterhin als Sondernummer tarifiert sein kann. Übrigens: Wenn die Verpflichtung zur kostenlosen Warteschleife mit der TKG-Novelle im Frühjahr kommt, wird die 115 von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Das ist möglich, weil die Bundesnetzagentur die 115 aus ihrer Definition als Sonderrufnummer entlassen hat und sie theoretisch zu Festnetzkosten erreicht werden kann.