Benutzer dubdray schrieb:
sowas meinen. aber mir ging es eher um die frage, ob ich aus einem vertrag aussteigen(kündigen) kann, wenn ich ins ausland umziehe und mir das handy dort nichts nützt. :-)
Entsprechende Gerichtsurteile in solchen Fällen sind für die Kläger wenig erfreulich ausgefallen. So hatte z.B. ein Soldat versucht, seinen Vertrag rückgängig zu machen, weil in seiner Kaserne kein Netz verfügbar war. Urteil des Gerichts: Pech, hätte er ja vorher ausprobieren können, und ein Funkloch (was für ihn eben ungünstig lag) ist kein ausserordentlicher Kündigungsgrund.
Analog dazu könnte ein herbeigeführtes Urteil zu Deinem Fall ausfallen: #
'Pech, Sie müssen ja nicht ins Ausland umziehen, Netzbetreiber kann ja nichts für den Umzug und erfüllt seine Vertragsseite ja weiter. Nutzung ist ja per Roaming weiter möglich.'
Also: such jemanden in D, der Deinen Vertrag übernimmt, überschreib ihn und dann hast Du kein Problem mehr.
Benni