Benutzer Stoppschild schrieb:
In solchem Falle die Telekom haftbar zu machen halte ich aber für Aussichtslos.
Bei einer Strafanzeige geht es nicht um Haftung oder Schadenersatz. Den zu bekommen halte ich auch für aussichtslos. Es geht vielmehr darum, die Telekom zu zwingen, ihre vollkommen bescheuerte Praxis zu ändern. Nur weil ein bestimmtes Feature beim Telefonanschluss enthalten ist, muss man es doch nicht gleich aktivieren, sondern man sollte die Entscheidung dem Kunden überlassen. Noch schlimmer ist es, ein einmal vom Kunden mit voller Absicht deaktiviertes Leistungsmerkmal einfach ungefragt wieder einzuschalten.
Meinem Autohändler würde ich auch etwas husten, wenn er das funkelnagelneue Cabrio trotz strömenden Regens mit offenem Dach bereitstellen würde, und das mit der Begründung "bei Ihrem neuen Auto kann man das Dach aufmachen, ich habe das schon mal für Sie erledigt."
Gruß
niknuk