Benutzer michi_fr schrieb:
mit dem Ergebnis, dass ich den Einzug erst einmal zurückbuchen lassen soll und dann lediglich den Betrag für den 1. vom 6.12. überweisen. In diesem Saftladen ist man also nicht mal in der Lage, solche Rückbuchungen (die ja für das Unetrnehmen mit Kosten verbunden sind) zu vermeiden
Erstaunlich, diese angebotene Vorgehensweise! Ich hätte eher drauf getippt, dass sie Dir eine Rücküberweisung versprechen, dies 6 Wochen hinziehen, dann ist nämlich die Frist, die Banken dem Kontoinhaber für Rückbuchungen einräumen vorbei und man rennt dem Geld hinterher.
So ist es ja noch ok.
Deshalb gleich noch'n Tipp für die von mir geargwöhnte Verfahrensweise: Für Rücküberweisungen eine Frist (maximal 3 Wochen, besser 2) einräumen, verbunden mit der Drohung, danach ohne weitere Benachrichtigung den Betrag selber zurückbuchen zu lassen.
Gruss,
garfield