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Dieser elende Patentschwachsinn


01.12.2011 01:33 - Gestartet von Heutger
"Laut IPCom kann es als sogenanntes "standard-essenzielles" Patent nicht einfach so umgangen werden." Sorry, aber im Sinne der Förderung des Wettbewerbs dürfte diese Aussage selbst bereits das Patentparadoxon darlegen, ein standard-essenzieller Punkt dürfte nicht patentierbar sein sondern müsste zum Allgemeingut erklärt werden. Ansonsten sollte ich mal langsam zur kalt werdenden Jahreszeit vielleicht schon mal ein Patent für Niesen anmelden... So ein Schwachsinn...
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[1] niveaulos antwortet auf Heutger
07.12.2011 12:00
"Laut IPCom kann es als sogenanntes "standard-essenzielles" Patent nicht einfach so umgangen werden." Sorry, aber im Sinne der Förderung des Wettbewerbs dürfte diese Aussage selbst bereits das Patentparadoxon darlegen, ein standard-essenzieller Punkt dürfte nicht patentierbar sein sondern müsste zum Allgemeingut erklärt werden.

Kann es sein, dass du ein standard-essentielles Patent mit einem Trivialpatent verwechselst? Dein komisches Beispiel mit dem Niesen legt das irgendwie nahe. Letztere sind in der Tat fragwürdig und einer Neureglung bedürftigt wenn jeder Patente auf völlig logische und alltägliche Dinge beantragen kann.

Ein standard-essenilles Patent hingegen kann durchaus auf ein technisch aufwendiges Verfahren sein, hinter dem entsprechende Entwicklungsarbeit und Entwicklungskosten stecken, die zu vergüten wären. Oft ist es auch so, dass hier erst etwas entwickelt wird dass dann Eingang in eine Technik findet, die erst (viel) später zu einem allgemeinem Standard wird.

Dass so etwas wie von dir gefordert kostenloses Allgemeingut würde wäre hingegen unverständlicher Unfug - und würde nur dazu führen, dass keine mehr entprechende Techniken entwickelt, warum auch - wenn er Geld investieren muss und andere es dann einfach nutzen.

Allerdings ist eines wichtig zu wissen: Es ist klar geregelt , dass standard-essentielle Patente (Sog. FRAUD-Patente) vom Pateninhaber nicht nach seinem Belieben genutzt werden düfen (etwa ein Nutzungsverbot, wie das bei sonstigen Patenten der Fall sein darf) sondern jedem zur Verfügung gestellt werden müssen. Eben weil sie ein Standard und damit Allgemeingut sind. Nur eben nicht kostenfrei, der Patentinhaber darf natürlich von allen Nutzern dann (angemessene) Lizenzzahlungen verlangen.

Und genau darum geht ja hier der Streit: IPCom besizt ein essentielles Patent, muss es deshalb HTC auch zur Verfügung stellen. Dafür hat IPCom eine Kostennote an HTC gestellt - die aber nicht bezahlt wurde weil HTC die Lizenzkosten für nicht angemessen hält, auserdem argumentiert dass diese Zahlungen jetzt ganz hinfällig seien weil man das Patent ja gar nicht mehr nutzen würde. Das kann und will HTC trotz Ankündigung das zu tun bislang aber nicht beweisen. Also besteh IPCom auf Zahlung - und hat, weil HTC diese weiterhin nicht leistet vor Gericht dann ein Verkausvebot durchgesetzt. Das resultiert aber nur aus dem mangelnden Zahlungswillen von HTC, nicht aus der Nutzung des Patentes selbst. Die wäre zulässig. Gegen Geld eben.
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[1.1] barthwo antwortet auf niveaulos
07.12.2011 12:25
Ich bin mit dem Ausgangsposter der Meinung, daß ein öffentlicher Standard wie z.B. eben GSM oder UMTS, grundsätzlich patentfrei sein muss oder eine kostenfreie (!) Lizenz aller Patentinhaber vorhanden sein muss, ansonsten dürfte es meiner Meinung nach nicht in einen öffentlichen Standard eingehen.

Zumindest müsste mit dem öffentlichen Standard eine für alle Nutzer gleiche summarische Lizenzvereinbarung verbunden sein, die ALLE essentiellen Patente des Standards umfasst (Lizenzpool). In KEINEM Fall dürfte es möglich sein, daß sich einzelne Patentinhaber im Standard tummeln und dann immer neue Forderungen stellen, die in der Summe den Wert des gesamten Geräts übersteigen könnten.