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Erhalt der bundesweiten Homezone


25.02.2008 08:09 - Gestartet von Jens Wolf
Hallo!

So einfach möchte ich es o2 nicht machen - Verträge müssen eingehalten werden, auch und gerade vom Vertragsgeber! Die Vertragslaufzeit sah ich immer als Schutz für die Funktion, die mich als einziges bei meinem alten Genion interessiert: Homezone und kostenlose Rufumleitung auf eine andere o2-SIM.

Sollte ich tatsächlich einen Umstellungsbrief bekommen, werde ich dem mit Einschreiben widersprechen und auf Einhaltung des Vertrages pochen. Sollte das abgelehnt werden, könnte ich den Vertrag wegen Nichterfüllung außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen - das will ich aber nicht, ich möchte weiterhin die BwHZ!

Wie kann man also am geschicktesten Vorgehen?

Ich bin gerade in einer Zeit, in der ich aktiv Verlängern kann. Ich werde daher heute erstmal selbiges Anstossen und mir ein Handy rauslassen, wenn es geht.

Desweiteren werde ich wie gesagt jeglicher Umstellung widersprechen und im Zweifel mit außerordentlicher Kündigung noch versuchen ein Handy abzustauben.

Interessanter ist für mich jedoch folgendes: wie stelle ich es an, o2 zur Vertragserfüllung zu zwingen.
Ich überlege, ob bei einer Verweigerung einer von zwei Wegen erfolgreich sein könnte:

1. Feststellungsklage einreichen: Vertrag gilt weiter zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende der derzeitigen Laufzeit, ich stimme keiner Veränderung zu! Die Erfolgschancen vor Gericht sind bei nahezu 100%, oder sieht das jemand anders? Wieviel aufwand muß ich für soetwas aufbringen? Was kostet mich das? Brauche ich einen Anwalt oder kann ich das alleine machen? Wer kennt sich da aus und kann mir Tipps geben und die zu erwartenden Kosten für mich in realistischer Größenordnung nennen?

2. Einfach der Umstellung mit Einschreiben widersrpechen und einfach alle Telefonate weiterführen. Bei erhöhter Rechnung lasse ich Rückbuchen und überweise nur die Grundgebühr, denn mehr Kosten habe ich nicht: ich nutze AUSSCHLIESSLICH die kostenfreien Rufumleitungen. Sicherlich wird dann bald der Handyanschluß gesperrt und es werden Inkassoforderungen kommen. Ich denke nicht, dass o2 dann jemals vor Gericht gehen wird, aber ich habe trotzdem keinen funktionierenden Vertrag. Auf den Papierkram mit o2 würde ich mich gerne einlassen und denen einfach mal meinen gefühlten "Stinkefinger" zeigen. Zielführend (Erhalt der BwHZ) scheint das aber nicht zu sein...
Eventuell kann man bei Abschaltung wegen nichtbezahlter Rechnung immer noch zur Strategie unter 1. zurückgreifen.


Damit neige ich zur ersteren Lösung und hoffe noch, dass bei großer Zahl an Widersprüchen und angekündigten außerordentlichen Kündigungen o2 doch noch umschwenkt und seinen Vertragspflichten nachkommt.
Ich mag o2 nicht, aber ich will weiterhin die BwHZ und gleichzeitig meine Loop-Karte mit Uploopfunktion für Roaming und SMS in kleinem Rahmen nutzen (da es mich so ja nichts kostet).

Sicherlich ist es paradox eine Fortführung des Vertragsverhältnisses mit diesem Verein notfalls vor Gericht zu erzwingen, andererseits will ich sie unter keinen Umständen aus ihren Vertragspflichten entlassen und gar ungeschoren davon kommen lassen. Sollte es keine Möglichkeit zur Fortführung geben, dann soll es zumindest so teuer wie nur irgendwie möglich für die werden!!!

Wer hat noch ideen, was man machen kann?

Ich bin durchaus bereit einen ideelen Glaubenskrieg mit denen auszufechten und würde dafür auch bis zu 500 EUR (und evtl. sogar mehr) an Gerichtskosten auf mich nehmen - hauptsache o2 verdient an mir keinen Cent mehr als die derzeitige Grundgebühr und ich kann sie zur Vertragseinhaltung zwingen oder mein Ausscheiden aus dem Vertrag SEHR teuer für diesen Verein machen! Gerne würde ich auch eine Musterklage anführen bzw. einen Musterweg einschreiten, um es anderen leichter zu machen, meinen Pfaden zu folgen!

WER kann mir konkret dabei Hilfe leisten?

Ich hab diesen Verein seit Jahren so sehr gefressen, dass mir das wirklich ein Anliegen ist, für welches ich auch finanziell gerade stehen würde, um einfach mal ums Prinzip gegen diese $!*#!% zu kämpfen.

Bitte nur konstruktive und ernstgemeinte Antworten - ich suche konkrete Hilfe bei sachkompetenten Forumsteilnehmern!

Gruß Jens
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[1] fbad antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 09:05
Für den Fall,

1) dass Du zusätzlich einen Fesrnetzanschluss hast und
2) im Einzugsbereich von Hansenet wohnst

Buche Alice Fun Max Flat ISDN am besten mit zehn Rufnummern (mntl. 31,90), nimm eine SIM-Karte dazu, richte in der Fritz!Box Fon (eBay) eine Weiterleitung ein. Hansenet zu Hansenet kostet 0, egal ob fest oder mobil. Fertig ist die BWHZ.

In der Gegenrichtung nimm CallThrough der Fritz!Box, Mobil-->Box-->dt. Festnetz ist damit auch (wenn auch nervig zu nutzen) kostenlos.

Paradoxerweise kommt die SIM auch von Ouh-Tuh, Du hast aber den Trost, dass sie an Dir nichts verdienen.

---

Benutzer Jens Wolf schrieb:

<...>
Ich bin durchaus bereit einen ideelen Glaubenskrieg mit denen auszufechten und würde dafür auch bis zu 500 EUR (und evtl. sogar mehr) an Gerichtskosten auf mich nehmen - hauptsache o2 verdient an mir keinen Cent mehr als die derzeitige Grundgebühr und ich kann sie zur Vertragseinhaltung zwingen oder mein Ausscheiden aus dem Vertrag SEHR teuer für diesen Verein machen! Gerne würde ich auch eine Musterklage anführen bzw. einen Musterweg einschreiten, um es anderen leichter zu machen, meinen Pfaden zu folgen!

WER kann mir konkret dabei Hilfe leisten?
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[1.1] JURISTISCHE/TAKTISCHE HILFE RE: Erhalt der bundesweiten Homezone
Jens Wolf antwortet auf fbad
25.02.2008 11:20
Danke, du hast es sicher gut gemeint, aber das geht am Thema vorbei. Mir geht es hier natürlich mehr um juristische / taktische Hilfe.

Alternativmodelle wie T-Mobil MAX (NICHT Relax)/Business, Tangens D1, Debitel o2, Alice oder virtuelle Vermittlungsstellen etc. sind mir bekannt.

Mir geht es hier aber um o2 und dass ich sie zwingen möchte ihren Vertrag mit mir zu erfüllen bzw. wenn das nicht geht es ihnen so teuer wie nur irgend möglich zu machen. Ihre Vertragsbrüche sollen ihnen weh tun, damit sie sich das für die Zukunft abgewöhnen und mögliche Nachahmer bei den anderen Mobilnetzbetreibern/Providern möglichst wirkungsvoll abgeschreckt werden.

Je mehr Leute dagegen aktiv vorgehen, desto besser. Ich kann für mich aber nur in meinem eigenen Fall etwas unternehmen, maximal für andere Vorbild sein und das möchte ich jetzt taktisch planen, damit es nicht nur beim Willen bleibt, sondern zumindest bei mir auch echte Taten folgen können!
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[1.1.1] stefan_BS antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 11:55
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Mir geht es hier aber um o2 und dass ich sie zwingen möchte ihren Vertrag mit mir zu erfüllen bzw. wenn das nicht geht es ihnen so teuer wie nur irgend möglich zu machen. Ihre Vertragsbrüche sollen ihnen weh tun, damit sie sich das für die Zukunft abgewöhnen und mögliche Nachahmer bei den anderen Mobilnetzbetreibern/Providern möglichst wirkungsvoll abgeschreckt werden.

wir sind hier nicht in den USA, was meinst du mit TEUER? Willst du eine Abfindung? Fakt ist, Verträge müssen eingehalten werden, werden sie das nicht, kann man sofort kündigen. Dann eventuell einen entstandenen Schaden und die Höhe nachweisen, der dann vom (ehemaligen) Vertragspartner bezahlt werden muss.

So, und nun noch einmal die Frage, wie du es TEUER machen willst?
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[1.1.1.1] Jens Wolf antwortet auf stefan_BS
25.02.2008 12:11
Benutzer stefan_BS schrieb:
wir sind hier nicht in den USA, was meinst du mit TEUER? Willst du eine Abfindung? Fakt ist, Verträge müssen eingehalten werden, werden sie das nicht, kann man sofort kündigen. Dann eventuell einen entstandenen Schaden und die Höhe nachweisen, der dann vom (ehemaligen) Vertragspartner bezahlt werden muss.

So, und nun noch einmal die Frage, wie du es TEUER machen willst?

Seufz, schon wieder nicht zielführend!

In erster Linie will ich die Einhaltung des Vertrages! Falls sich das von o2 nicht erzwingen kann, sollen es so teuer wie irgendwie möglich für sie werden. Natürlich sind 150 EUR Subvention für ein Handy, welches ich vielleicht jetzt noch abstauben kann bei einer aktiven Verlängerung DER BISHERIGEN KONDITIONEN und anschließender außerordentlicher Kündigung, wenn sie die Vertragskonditionen (kostenlose Rufumleitung im o2-Netz) nicht mehr einhalten wollen.

Natürlich sind das für o2-Peanuts, aber wenn ich einer von vielen bin, dann tut denen das auch weh einfach so die Sonderkündigungen durchgehen lassen zu müssen und der Druck wächst eben soetwas NICHT durchzuziehen, sondern beim Widerspruch zu Vertragsänderungen diesen dann doch zu den alten Konditionen fortzuführen - das ist ja genau das, was ich erreichen will. PACTA SUNT SERVANDA!
Bei beibehaltungd deer bisherigen Grundgebühr kann ich derzeit wohl AKTIV Verlängern, was ich bisher nur passiv getan habe (weil ich eigentlich kein Handy brauche und mich nicht mit aktuellen AGBs befassen wollte und daher auch nicht aktiv verlängern wollte).
Ich suche jetzt nach einem Brainstorming, was ich machen kann, um meine Ziele zu erreichen. Schließlich sind in Foren wie diesen auch Fachleute, der Anwalt um die Ecke kennt sich sicherlich nicht unbedingt mit den Gepflogenheiten von o2 und wie man sie am besten packen kann aus...
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[1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 12:45
an deiner stelle würde ich nicht verlängern sondern gleich gehen und mich nachher nicht rumärgern müssen.

wenn du sonderkündigst kannst du deine rufnummer nicht mehr benutzen bis zu dem zeitpunkt des wirksamwerdens der kündigung und das kann sich bei nullzwo ja seeeeehr lange ziehen und du wirst dich ärgern. und wenn du nicht durchkommen solltest hast du die karte(n) umsonst für viele monate in die schublade gelegt.

gruss
beschder

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[1.1.1.1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf Beschder
25.02.2008 12:59
Finde ich auch!
Raus aus dem Vertrag, so schnell es geht.

Es steht fest, dass es die BWHZ technisch nicht mehr geben wird, damit muss man sich (leider) abfinden.

Es gibt nun vielleicht die Möglichkeit, noch mal (einmalig) ein neues Handy abzustauben und dann außerordentlich zu kündigen, aber man muss auch den Aufwand und den Ärger mit einrechnen, zumal nicht sicher ist, ob man wirklich Erfolg haben wird. Immerhin heißen die neuen Verträge ja "mit Handy", und O2 könnte darauf pochen, dass Du zumindest die Kosten für die Hardware noch abbezahlst (oder das Handy zurückgibst). Die sind ja ziemlich einfallsreich, und es steht glaube ich nirgends, dass Dir das Handy bei Vertragsabschluss geschenkt wird. Du zahlst ja - ganz offiziell - einen monatlichen Aufpreis für das Handy. Könnte mir gut vorstellen, dass die auf eine solche Idee kommen, wenn das ganze auch eher unüblich ist.

Fakt ist jedenfalls, dass es die BWHZ nicht mehr gibt, und solltest Du diese wirklich haben wollen, dann sieh es bitte auch ein, dass es sie (zumindest kostenlos) nicht mehr geben wird.
Von daher wäre es nur logisch, den Vertrag so schnell wie möglich zu beenden (falls das noch geht - es sind ja 3 Monate Kündigungsfrist).

Es wird jedenfalls nicht erfolgreich sein, auf die bisherigen Vertragsbedingungen zu pochen.
BWHZ, R.I.P.




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[1.1.1.1.1.1.1] jonasm antwortet auf Jochen_O2
25.02.2008 13:47

einmal geändert am 25.02.2008 13:48
Benutzer Jochen_O2 schrieb:

Es steht fest, dass es die BWHZ technisch nicht mehr geben wird, damit muss man sich (leider) abfinden.

Woher weißt Du dass? Arbeitest Du bei o2? Wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe, ist die Formulierung von Teltarif etwas plakativ. Zur Zeit sind nur Genion Profi und alte Select Tarife mit Cityzone betroffen. Es hat noch kein Kunde einen Brief bekommen, der z.B. einen Genion Vertrag aus den Jahren 2002-2006 hat.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf jonasm
25.02.2008 13:57
Benutzer jonasm schrieb:
Benutzer Jochen_O2 schrieb:

Es steht fest, dass es die BWHZ technisch nicht mehr geben wird, damit muss man sich (leider) abfinden.

Woher weißt Du dass? Arbeitest Du bei o2? Wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe, ist die Formulierung von Teltarif etwas plakativ. Zur Zeit sind nur Genion Profi und alte Select Tarife mit Cityzone betroffen. Es hat noch kein Kunde einen Brief bekommen, der z.B. einen Genion Vertrag aus den Jahren 2002-2006 hat.

Also ich muss zugeben, dass ich es auch nur weiß weil ich es anderswo gelesen habe (Quelle weiß ich leider nicht mehr). Aber es ging darum, dass die Abrechnungs-Software umgestellt wird und dadurch alle Tarife vereinheitlicht werden müssen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] jonasm antwortet auf Jochen_O2
25.02.2008 14:13
Benutzer Jochen_O2 schrieb:

Also ich muss zugeben, dass ich es auch nur weiß weil ich es anderswo gelesen habe (Quelle weiß ich leider nicht mehr). Aber es ging darum, dass die Abrechnungs-Software umgestellt wird und dadurch alle Tarife vereinheitlicht werden müssen.

Stimmt aber eben nicht. Deshalb habe ich heute morgen auch schon die etwas plakative Überschrift von Teltarif kritisiert. Wie in den Yahoogroups von Henning berichtet wird (die meist mehr als gut informiert sind), wird es sogar weiterhin Verträge mit Cityzone geben. Geschweige denn will o2 alle Kunden umstellen, die nicht einen Genion S/M/L nutzen (auch wenn der Artikel dies suggeriert).
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[1.1.1.1.1.1.2] peso antwortet auf Jochen_O2
25.02.2008 14:19

Immer wieder interessant, wie hier Hobbyjuristen das Recht verdrehen.

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[1.1.1.1.1.1.2.1] jonasm antwortet auf peso
25.02.2008 14:23
Benutzer peso schrieb:

Immer wieder interessant, wie hier Hobbyjuristen das Recht verdrehen.

<BR>
meinst du mich?
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] peso antwortet auf jonasm
25.02.2008 16:25

einmal geändert am 25.02.2008 16:26
Benutzer jonasm schrieb:
Benutzer peso schrieb:

Immer wieder interessant, wie hier Hobbyjuristen das Recht verdrehen.

<BR>
meinst du mich?

Nein - Jochen O2 - Nachdem dreimal die Fehlermeldung über Zitate kam, hatte ich keine Lust mehr.

Wie wahrscheinlich viele andere User festgestellt haben, verwabschieden sich eh immer mehr gute Kommentatoren aus TT. Und der Rest wird dann einfach gesperrt.

peso
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[1.1.1.1.1.2] Jens Wolf antwortet auf Beschder
25.02.2008 13:17
Erstens ist es die für mich günstigste Lösung einer BwHZ und zweitens geht es mir ums Prinzip.
Bin schon seit Jahren sauer auf o2 und habe keinen Umsatz außer der GG mehr generiert. Dafür nutze ich die BwHZ und das Aufloopen in Maßen. Ich habe hier schon vor mehreren Jahren berechnet, warum das für o2 KEIN Draufzahlgeschäft ist, dementsprechend hat o2 dieses Feature auch noch nicht aufgegeben, wenn auch nicht mehr für Neukunden erhältlich. Ich will mir diese Möglichkeiten nicht nehmen lassen und scheue mich in keinster Weise vor einer Auseinandersetzung mit o2...
Auch wenn es Jahre der AUseinandersetzung werden sollten! Irgendwer muß es denen zeigen, dass es SO einfach ungesetzlich und schäbig ist - und ICH will dabei sein, koste es (fast) was es wolle!

Natürlich werde ich eine Alternativlösung suchen und als Zwischenlösung umsetzen, die bisherige Rufnummer ist mir dabei nicht sonderlich wichtig. Wichtig ist mir hingegen Vertragstreue von o2 zu erzwingen oder es alternativ möglichst teuer für o2 zu machen, wenn sie unbedingt gegen alle Widerstände Verträge brechen wollen.

Möglichst hohe Handysubvention abstauben, Schadensersatz etc.: es soll möglichst teuer werden, aber in erster Linie will ich sie juristisch zur Vertragserfüllung zwingen. Bei beiden Vorhaben brauche ich jetzt Tipps und Ideen: wie soll ich vorgehen und wie wird es für o2 sehr teuer mich loszuwerden?

DARUM und NUR darum geht es mir! Ich gehe dem Ärger nicht aus dem Weg, weil ICH es o2 nicht leicht machen will und evtl. ein Vorbild bei künftigen Vertragsbrüchen abgeben möchte, wie man am Effektivsten dagegen vorgeht. Ja mehr sogar: ich bin sogar bereit mir diese Auseinandersetzung etwas kosten zu lassen - die Marke habe ich im Eingangsposting schon vorgegeben: erstmal bin ich bereit bei Erfolgsaussicht bis zu 500 EUR an eventuell anfallenden Kosten für diesen Kampf aus meiner eigenen Tasche zu zahlen - das ist mir die Genugtuung wert, deren fortwährende Vertragsbrüche nicht kampflos hinzunehmen!

Mir geht es darum es nicht nocheinmal widerstandslos hinzunehmen, dass o2 gegen jedes Vertragsrecht einfach die Macht des stärkeren Vertragspartners ausnutzt und seine Zusagen und Verträge an Kunden nicht einhält! Je mehr ich denen dabei einen Strich durch die Rechnung machen kann, desto besser!!

Mittlerweile bin ich über die Jahre so wütend auf dieses Unternehmen geworden, dass ich (neben dem kostenlosen Genion S ohne Handy) das letzte Ding, was sie für mich attraktiv gemacht haben (Uploop und verbrauchskostenfreie Erreichbarkeit unter einer Festnetznummer) NICHT bis zum regulären Ende meines Vertrages aufgeben will! Dabei machen sie noch nichtmal Verlust mit mir, sondern haben sogar Umsatz...

WER hilft und macht mit?


Benutzer Beschder schrieb:
an deiner stelle würde ich nicht verlängern sondern gleich gehen und mich nachher nicht rumärgern müssen.

wenn du sonderkündigst kannst du deine rufnummer nicht mehr benutzen bis zu dem zeitpunkt des wirksamwerdens der kündigung und das kann sich bei nullzwo ja seeeeehr lange ziehen und du wirst dich ärgern. und wenn du nicht durchkommen solltest hast du die karte(n) umsonst für viele monate in die schublade gelegt.

gruss
beschder

<BR>
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[1.1.1.1.1.3] peso antwortet auf Beschder
25.02.2008 14:18
Benutzer Beschder schrieb:
an deiner stelle würde ich nicht verlängern sondern gleich gehen und mich nachher nicht rumärgern müssen.


So ist es. Die sitzen es aus und Du hast die Probleme. O2 ist uns bleibt unseriös.

peso


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[1.1.2] peso antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 14:16
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Danke, du hast es sicher gut gemeint, aber das geht am Thema vorbei. Mir geht es hier natürlich mehr um juristische / taktische Hilfe.


Lass es sein. Es kostet nur Nerven und Du wirst hier angefeindet. Beim typischen o2 Nutzer gilt immer noch der alte Grundsatz: "Was stört es mich, wenn es beim Nachbarn brennt."

peso
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[1.1.2.1] peso antwortet auf peso
25.02.2008 16:28
Benutzer kayt schrieb:
Ich habe mich längst von O2 verabschiedet und kann jedem nur raten es genauso zu tun.
Es wäre gut zu einem Bundesweiten BOYKOTT gegen O2 aufzurufen. Alle die von den neuen Änderungen betroffen sind sollten sofort und fristlos kündigen. Was meint Ihr wohl wie die Bude da brennt wenn plötzlich einig 100000 Kunden auf einmal abwandern um gegen die einseitige, von o2 gewollte Umstellung vorgehen. O2 war und bleibt ein Saftladen der hochgradig unseriös arbeitet.
Und anscheinend bin ich nicht allein mit diese Meinung Und anscheinend bin ich nicht allein mit diese Meinung<BR>

Nur mal so zur Erinnerung !

O 2 – Mängelliste:

1.wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming)
2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo
4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten
6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man alles begründen und erhöhen
7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro.
Zu 2, 6, 7 und 9 gibt es ja schon entsprechende Urteile.

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[1.1.2.1.1] musikbox antwortet auf peso
25.02.2008 17:52
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie einige Forumsteilnehmer im letzten Jahr diese unanständigen Verhaltensweisen von o2 unter den Teppich kehren wollten. Und mir war von Anfang an klar, das o2 auch zukünftig die Kunden gängeln wird.

Was ist nur aus dem einst innovativsten Mobilfunkbetreiber geworden... :-(
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[1.1.2.1.1.1] peso antwortet auf musikbox
25.02.2008 18:52
Benutzer musikbox schrieb:


Was ist nur aus dem einst innovativsten Mobilfunkbetreiber geworden... :-(

was willst du, diese bande beweist doch ständig wie innovativ man ist.

solch leidensfähigen kunden wünscht man sich auch an anderer stelle.

pesl
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[1.1.2.1.2] StevenWort antwortet auf peso
25.02.2008 23:31
Ich habe mir mal erlaubt deine Liste zu verfollständigen @peso:

O 2 – Mängelliste:

1.wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming)
2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo
4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten
6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man alles begründen und erhöhen
7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro.
Zu 2, 6, 7 und 9 gibt es ja schon entsprechende Urteile.
10. Zwangstarifwechsel von bestimmten Tarifen
11. Einstellung des Surf&E-Mail Packs
Neukunden müssen das Internet Pack M für 10€ buchen.
12. Sperrung bestimmter Festnetzrufnummern (VoiceChats)
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[1.1.2.1.2.1] bartman321 antwortet auf StevenWort
26.02.2008 07:47
Benutzer StevenWort schrieb:

Wenn dann aber korrekt!

Ich habe mir mal erlaubt deine Liste zu verfollständigen @peso:

O 2 – Mängelliste:

>
[...]
>
10. Zwangstarifwechsel von bestimmten Tarifen

Zwangsumstellung bestimmter Alt-Tarife!

11. Einstellung des Surf&E-Mail Packs Neukunden müssen das Internet Pack M für 10€ buchen.

Was ich bis jetzt gelesen habe ist, dass das Surf&E-Mail Pack wegfällt, betroffene Kunden können! für 5€! das Internet Pack M buchen.

12. Sperrung bestimmter Festnetzrufnummern (VoiceChats)

Hier wäre eine Rufnummerngasse interessant.


Gruß
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[1.1.2.1.3] Gerdl1011 antwortet auf peso
04.03.2008 12:57

O 2 – Mängelliste:

1.wissentliches Versenden von falschen Rechnungen (Roaming) 2. rückwirkendes Erhöhen von 180er Anwahlen ohne Kundeninfo.
3. mehrmaliges Ändern der AGB ohne Kundeninfo
4. Erhöhung der Portierungskosten
5. Erhöhung der Tarifwechselkosten 6. Erfindung des Begriffes "Nebenleistungen" - damit kann man alles begründen und erhöhen 7. Barren des D 1 Roamings - O ton "Es handelt sich nicht um eine vertraglich vereinbarte Leistung. - Lt. Aussage gegenüber der FAZ entlässt man die betroffenen Kunden anstandslos aus dem Vertrag !!
8. "heimliches" Einführen einer Roamingoption mit Erhöhung von bis zu 700 %.
9. gerichtlich festgetellte Falschumstellung von DM auf Euro. Zu 2, 6, 7 und 9 gibt es ja schon entsprechende Urteile.

<BR>
Und das jede Zweite Telekomrechnung vom Rosa Riesen wegen veralteten Billingsystemen falsch ist das stört zum Glück niemanden. Die machen es einfach geschickter wie o2. o2 ist halt auch noch nicht solange im beschummler Geschäft wie die anderen TK-Unternehmen. Aber kommt Zeit kommt Rat und auch o2 wird es irgendwann schaffen uns ohne das wir es merken zu beschummeln. Vodafone und T-Mobil und Telekom machen es ja mit erfolg schon seit Jahren.
Oder schreibst Du Dir wirklich jedes geführte Gespräch und die exakte Dauer auf? Nur so als kleinen Insider Tip.
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[1.1.2.2] FiddleKnows antwortet auf peso
26.02.2008 11:20

Lass es sein. Es kostet nur Nerven und Du wirst hier angefeindet. Beim typischen o2 Nutzer gilt immer noch der alte Grundsatz: "Was stört es mich, wenn es beim Nachbarn brennt."

Wo brennt es denn? Wenn der Supermarkt an der Ecke meine Lieblingssalami aus dem Sortiment nimmt und ich daraufhin ewige Rache schwöre und den Plan fasse, den Laden zugrundezurichten, dann haben die anderen Kunden eine moralische Pflicht, zu meiner Unterstützung herbeizueilen?

Ich komme da nicht mit. Man sollte sich vielleicht auch mal fragen, wieviel Raum das Thema Mobilfunkvertrag im Leben einzunehmen verdient.
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[1.1.2.2.1] peso antwortet auf FiddleKnows
26.02.2008 16:15
Benutzer FiddleKnows schrieb:


Ich komme da nicht mit. Man sollte sich vielleicht auch mal fragen, wieviel Raum das Thema Mobilfunkvertrag im Leben einzunehmen verdient.

Ich glaube, dass ist nicht der Kern. Hier dreht sich es darum, dass o2 ständige Verträge bricht.

Ich möchte Dich hören, wenn hunderte einen Liefervertrag für die Lieblingssalami haben und rein aus Gewinnstreben Dein Händler die Ware nicht mehr ausliefern will.

peso
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[1.1.2.2.2] StevenWort antwortet auf FiddleKnows
26.02.2008 19:51
Benutzer FiddleKnows schrieb:
Wo brennt es denn? Wenn der Supermarkt an der Ecke meine Lieblingssalami aus dem Sortiment nimmt und ich daraufhin ewige Rache schwöre und den Plan fasse, den Laden zugrundezurichten, dann haben die anderen Kunden eine moralische Pflicht, zu meiner Unterstützung herbeizueilen?

Ich komme da nicht mit. Man sollte sich vielleicht auch mal fragen, wieviel Raum das Thema Mobilfunkvertrag im Leben einzunehmen verdient.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Warum muß man sich nur über alles so künstlich aufregen?

Zumal doch die die am lautesten schreien, soweit ich weiss gar nicht mehr bei o2 sind?!
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[1.1.2.2.2.1] peso antwortet auf StevenWort
26.02.2008 19:58
immer dran denken, was stört es mich, wenn es beim nachbarn brennt.

wie d.....lich seid ihr o2 fans eigentlich?

peso
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[1.1.2.2.2.1.1] StevenWort antwortet auf peso
26.02.2008 20:30
Benutzer peso schrieb:
immer dran denken, was stört es mich, wenn es beim nachbarn brennt.

wie d.....lich seid ihr o2 fans eigentlich?

peso

Sorry, leider bin ich kein o2 Fan :-)
Ich nutze auch aktuell kein o2 sondern T-Mobile.

Wenn ich aber sehe was die o2 Kunden zahlen, werde ich etwas neidisch.
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[1.1.2.2.2.1.1.1] peso antwortet auf StevenWort
26.02.2008 23:33
dann würde ich doch einfach dahin wechseln.

und ob die preise wirklich einen wechsel wert sind?

beim roaming z.b. dürfte t-mobile um längen besser sein.

an sich sollte man doch nur daran denken, dass verträge erfüllt werden müssen. mehr verlangt man doch gar nicht.

peso
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1] StevenWort antwortet auf peso
27.02.2008 03:56
Benutzer peso schrieb:
dann würde ich doch einfach dahin wechseln.

und ob die preise wirklich einen wechsel wert sind?

beim roaming z.b. dürfte t-mobile um längen besser sein.

an sich sollte man doch nur daran denken, dass verträge erfüllt werden müssen. mehr verlangt man doch gar nicht.

peso

Das finde ich auch wirklich vollkommen in Ordnung.
Es sollte natürlich eigentlich selbstverständlich sein das Tarife eingehalten werden.

Ich wollte damit eigentlich nur klar machen, das es leider nicht nur im Mobilfunkvertrag so abläuft. Ich habe in mehreren Foren gelesen, das Vodafone scheinbar ungefragt Datenoptionen aufbucht, Zuhause-Karten aufschwätzt, T-Mobile nach einem Tarifwechsel die Frei-SMS (150 SMS) kostenpflichtig macht.
Das alles ist wirklich wie bei o2, ohne das hiermit gutheißen zu wollen. Aber es passiert auch halt leider bei anderen Anbietern, und anderen Branchen (Strom, Versicherungen) um nur 2 Beispiele zu nennen.

Roaming ist ein interessanter Punkt, aber ich spreche jetzt mal von mir persönlich, ich bin seit Jahren nicht mehr im Ausland gewesen, und wenn dann könnte ich ja zur Not meine X-Tra Karte im Ausland verwenden.

Dennoch natürlich Lieben Gruß
Steven
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1] hubert.z antwortet auf StevenWort
27.02.2008 04:33
Benutzer StevenWort schrieb:

...
Es sollte natürlich eigentlich selbstverständlich sein das Tarife eingehalten werden.

Ich wollte damit eigentlich nur klar machen, das es leider nicht nur im Mobilfunkvertrag so abläuft. Ich habe in mehreren Foren gelesen, das Vodafone scheinbar ungefragt Datenoptionen aufbucht, ...

dass




















dass
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.2] peso antwortet auf StevenWort
27.02.2008 09:22
Benutzer StevenWort schrieb:

Ich wollte damit eigentlich nur klar machen, das es leider nicht nur im Mobilfunkvertrag so abläuft. Ich habe in mehreren Foren gelesen, das Vodafone scheinbar ungefragt Datenoptionen aufbucht, Zuhause-Karten aufschwätzt, T-Mobile nach einem Tarifwechsel die Frei-SMS (150 SMS) kostenpflichtig macht. Das alles ist wirklich wie bei o2, ohne das hiermit gutheißen zu wollen. Aber es passiert auch halt leider bei anderen Anbietern, und anderen Branchen (Strom, Versicherungen) um nur 2 Beispiele zu nennen.


Da stimme ich mit Dir überein. Was mich an sich bei o2 so betroffen macht, ist die Unverfrorenheit in so kurzer Zeit so viele Vertragsbrüche zu begehen.

Sowas sollte für das verursachende Unternehmen deutlich negative Folgen haben.

Besonders, wenn man dann nicht bereit ist, die viel ausgeprochene Kulanz anzuwenden.

peso
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[1.1.2.2.2.1.1.2] mobilfalke antwortet auf StevenWort
27.02.2008 07:30
Benutzer StevenWort schrieb:


>

Sorry, leider bin ich kein o2 Fan :-) Ich nutze auch aktuell kein o2 sondern T-Mobile.


Dann solltest Du aber mal dein Profil bei Telefon Treff ändern:-))

Wenn ich aber sehe was die o2 Kunden zahlen, werde ich etwas neidisch.

Ich nicht!Ich sehe immer das Ganze,nicht nur den Preis!
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[1.1.2.2.2.1.2] FiddleKnows antwortet auf peso
27.02.2008 10:39
Benutzer peso schrieb:
immer dran denken, was stört es mich, wenn es beim nachbarn brennt.

Wenn es beim Nachbarn brennt, sind Menschen in Gefahr. Die Unterstellung, dass einem das egal wäre, finde ich etwas unverschämt.

Wenn mein Nachbar seine Lieblingssalami nicht mehr bekommt, habe ich aber besseres zu tun als deswegen eine Revolution zu starten, und finde, das sollte er auch haben. Und ja, das gilt auch, wenn man ihm im Supermarkt gesagt hatte, dass die Salami noch mindestens ein Jahr im Angebot sein würde. Herrje. Get a life.

wie d.....lich seid ihr o2 fans eigentlich?

Bin kein o2-Fan, genausowenig wie ich Vattenfall-Fan bin, nur weil mein Strom von denen kommt. Ich würde hier dasselbe schreiben, wenn es um T-Mobile, Vodafone oder E-Plus ginge.
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[1.1.2.2.2.1.2.1] peso antwortet auf FiddleKnows
27.02.2008 11:07
Benutzer FiddleKnows schrieb:

Wenn es beim Nachbarn brennt, sind Menschen in Gefahr. Die Unterstellung, dass einem das egal wäre, finde ich etwas unverschämt.

Kann ich nicht sagen. Ist der gleiche Sachverhalt, wenn keine Menschen in Gefahr sind und der Nachbar gut versichert ist.



Wenn mein Nachbar seine Lieblingssalami nicht mehr bekommt, habe ich aber besseres zu tun als deswegen eine Revolution zu starten, und finde, das sollte er auch haben.

Warum soll ich nicht auf Vertragserfüllung bestehen, wenn er mir die Lieferung schriftlich zugesagt hat und ich jeden Monat dafür bezahle.
Ob Du hier mitmachst oder nicht, spielt keine Rolle. Und das ich (mit Recht) auf die Vertragsuntreue hinweise, ist doch wohl meine Sache.

Und ja, das gilt
auch, wenn man ihm im Supermarkt gesagt hatte, dass die Salami noch mindestens ein Jahr im Angebot sein würde. Herrje. Get a life.

So ist das Leben. Und das überall eingebrochen wird, ist auch nun mal so. Und solange das ja beim Nachbarn ist, ist es mir auch egal.



wie d.....lich seid ihr o2 fans eigentlich?

Bin kein o2-Fan, genausowenig wie ich Vattenfall-Fan bin, nur weil mein Strom von denen kommt. Ich würde hier dasselbe schreiben, wenn es um T-Mobile, Vodafone oder E-Plus ginge.

Dann mache es doch einfach. Aber Leute wie Du, ermutigen diese Vertragsbrecher ja noch.

peso
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[2] schnorfel antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 19:38


Interessanter ist für mich jedoch folgendes: wie stelle ich es an, o2 zur Vertragserfüllung zu zwingen.

Kurz gesagt: Das wird nicht gelingen. Es ist aussichtslos.
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[2.1] spaghettimonster antwortet auf schnorfel
25.02.2008 21:50
Benutzer schnorfel schrieb:
Kurz gesagt: Das wird nicht gelingen. Es ist aussichtslos.

Zu dem Ergebnis komme ich nicht. Auch die kostenlose netzinterne Rufumleitung ist keine "Nebenleistung", sondern in dem mir vorliegenden Preisheft von O2 09/2006 ausdrücklich genannt (S. 76) und damit verbindlich und damit einklagbar. Ausnahme: O2 Starter.

Wie kommst du zu deiner Bewertung?
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[2.1.1] schnorfel antwortet auf spaghettimonster
26.02.2008 11:29
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer schnorfel schrieb:
Kurz gesagt: Das wird nicht gelingen. Es ist aussichtslos.

Zu dem Ergebnis komme ich nicht. Auch die kostenlose netzinterne Rufumleitung ist keine "Nebenleistung", sondern in dem mir vorliegenden Preisheft von O2 09/2006 ausdrücklich genannt (S. 76) und damit verbindlich und damit einklagbar. Ausnahme: O2 Starter.

Wie kommst du zu deiner Bewertung?

Hier geht es doch gar nicht um Haupt- oder Nebenleistung. Wenn nach den wirksam vereinbarten AGB einer Seite das Recht zur Kündigung auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingeräumt wird und diese davon Gebrauch macht, gibt es dagegen kein Rechtsmittel. Was ist denn daran so erstaunlich?
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[2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf schnorfel
26.02.2008 12:42
Benutzer schnorfel schrieb:
Wenn nach den wirksam vereinbarten AGB einer Seite das Recht zur Kündigung auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingeräumt wird und diese davon Gebrauch macht, gibt es dagegen kein Rechtsmittel.

Wohl aber gegen eine Abrechnung zu einem ungenehmigten Tarif, falls der Kunde eben nicht vorzeitig kündigen möchte.

O2 hat sich zu einer Leistung für eine bestimmte Zeit(!) verpflichtet und kann sich davon auch nicht dadurch vorzeitig lösen, dass sie dem Kunden ein Kündigungsrecht einräumt. Wenn er einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt - ok. Anbieten kann man alles mögliche. Wenn aber nicht, muss O2 den Vertrag wie zuvor vereinbart fortführen. Das ist auch einklagbar (Grundlage: Vertrag).

Der Kunde kann ja auch nicht einseitig sagen: "Liebe O2, wegen Geldknappheit kann ich für den Rest der Laufzeit nur noch die Hälfte bezahlen. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du außerordentlich kündigen." Niemand würde behaupten, dass O2 darauf eingehen muss.
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[2.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf spaghettimonster
26.02.2008 13:33

Wenn nach den wirksam vereinbarten AGB einer Seite das Recht zur Kündigung auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingeräumt wird und diese davon Gebrauch macht, gibt es dagegen kein Rechtsmittel.

Wohl aber gegen eine Abrechnung zu einem ungenehmigten Tarif, falls der Kunde eben nicht vorzeitig kündigen möchte.

Es wird keinen ungenehmigten Tarif geben. Wenn o2 den alten Tarif einstellt und der Kunde keinen neuen wählt, ist das Vertragsverhältnis beendet, weil dann o2 kündigen wird oder aber nur ein Wechsel in einen neuen Tarif möglich ist.


O2 hat sich zu einer Leistung für eine bestimmte Zeit(!) verpflichtet und kann sich davon auch nicht dadurch vorzeitig lösen, dass sie dem Kunden ein Kündigungsrecht einräumt. Wenn er einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt - ok. Anbieten kann man alles mögliche. Wenn aber nicht, muss O2 den Vertrag wie zuvor vereinbart fortführen. Das ist auch einklagbar (Grundlage: Vertrag).

Eben. Grundlage: Vertrag. Da gibt es Klauseln, wer wann was verändern kann und wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.

Der Kunde kann ja auch nicht einseitig sagen: "Liebe O2, wegen Geldknappheit kann ich für den Rest der Laufzeit nur noch die Hälfte bezahlen. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du außerordentlich kündigen." Niemand würde behaupten, dass O2 darauf eingehen muss.

Muss es auch nicht, weil Geldknappheit niemals eine Einwendung oder Einrede sein kann. Wenn aber ein wichtiger Grund vorliegt und die AGB dazu berechtigen, kann eine Vertragspartei kündigen. Wozu der Netzbetreiber im einzelnen verpflichtet ist, ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag. Es wird nirgends eine Klausel geben, die ihn dazu verpflichtet, einen angebotenen Vertrag auf ewig anzubieten. Stellt er ihn ein und der Kunde wechselt nicht in einen anderen, wird das Vertragsverhältnis eben von einer Seite durch Kündigung beendet.Dann bildet auch der geschlossene Vertrag keine Anspruchsgrundlage, weil er ja beendet ist. Von daher wünsche ich bei einer eventuellen Klage viel Erfolg beim Verlieren.

m.
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[2.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf schnorfel
26.02.2008 15:35
Benutzer schnorfel schrieb:
Es wird keinen ungenehmigten Tarif geben. Wenn o2 den alten Tarif einstellt und der Kunde keinen neuen wählt, ist das Vertragsverhältnis beendet, weil dann o2 kündigen

O2 hat kein vorzeitiges Kündigungsrecht, weil ein Alttarif "eingestellt" wird.

O2 kann frühestens ordentlich mit Ablauf der Laufzeit kündigen.

Da gibt es Klauseln, wer wann was verändern kann und wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.

Ein solches asymmetrisches Kündigungsrecht kann ich in meiner Version der O2-AGB nicht finden. Wenn, wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam. Ähnliches wurde im Fall 1&1 schon obergerichtlich entschieden.

Muss es auch nicht, weil Geldknappheit niemals eine Einwendung oder Einrede sein kann.

Genau. Ebenso widersinnig wäre es, die behauptete einseitige Einführung eines neuen Abrechnungssystems als Kündigungsgrund zu akzeptieren.

Insbesondere stellt das keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Fortführung eines Vertragsverhältnisses bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit nicht mehr zumutbar ist. Das ist hier nicht der Fall. O2 hat sich Abrechnungssoftware zu besorgen, die die aktiven Tarife bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit (dann kann sie einen Wechsel erzwingen) korrekt abrechnen kann. Denn dazu hat sie sich verpflichtet.

Ein Tarif kann gar nicht eingestellt werden. Ein Tarif im technischen Sinne ist nur ein Algorithmus, eine Rechenformel. Die lässt sich mathematisch auch darstellen. Beweis dafür ist O2s alte Software, die das ja auch konnte. O2 kann und muss eine geeignete Software verwenden. Im Übrigen kann Software bekanntlich nachgebessert und erweitert werden.

Wenn aber ein wichtiger Grund vorliegt und die AGB dazu berechtigen, kann eine Vertragspartei kündigen.

Schon. Ein solcher liegt aber nicht vor. Die Beweislast hierfür läge beim Kündigenden, also bei O2 bzw. bei dir, wenn du pro O2 argumentierst. Vielleicht zitierst du mal eine Entscheidung, die sowas als wichtigen Kündigungsgrund anerkannt hat oder sonst vergleichbar ist. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass es das nicht gibt. Wenn O2 das nicht beweisen kann, dann zieht im Zweifel O2 den Kürzeren, nicht der Kunde (vorausgesetzt, deine Behauptung stimmt, dass O2 im Widerspruchsfall überhaupt kündigt, worauf mir bislang nichts konkret hinzudeuten scheint).

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt möglicherweise vor, wenn es bei O2 einen Großbrand gibt, der sämtliche Abrechnungsanlagen und Softwarebackups in Schutt und Asche legt. Dann können wir uns darüber unterhalten.

Wozu der Netzbetreiber im einzelnen verpflichtet ist, ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag. Es wird nirgends eine Klausel geben, die ihn dazu verpflichtet, einen angebotenen Vertrag auf ewig anzubieten.

Nein, aber bis zum Ende der Laufzeit. Das werden in der Regel 12 bis 24 Monate sein. Und da meist eine automatische Verlängerung vorgesehen ist, müsste O2 schon aktiv kündigen und nicht nur auf eine Kündigung des Kunden warten.

Stellt er ihn ein und der Kunde wechselt nicht in einen anderen, wird das Vertragsverhältnis eben von einer Seite durch Kündigung beendet.Dann bildet auch der geschlossene Vertrag keine Anspruchsgrundlage, weil er ja beendet ist.

Er ist nicht beendet.
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[2.1.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf spaghettimonster
26.02.2008 17:09
Sie haben recht. Ich hatte mich auf die außerordentliche Kündigung kapriziert, die gar nicht der Ausgangspunkt war. Da ist bei mir etwas durcheinander gekommen.

Den Kernpunkt, und da sind wir uns auch einig, war der, dass o2 Verträge kündigen kann und man hiergegen kein Rechtsmittel hat.
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[3] spaghettimonster antwortet auf Jens Wolf
25.02.2008 21:47
Benutzer Jens Wolf schrieb:
So einfach möchte ich es o2 nicht machen - Verträge müssen eingehalten werden, auch und gerade vom Vertragsgeber!

Kündige. Damit machst du es O2 am schwersten (weil dein sämtlicher Umsatz künftig ausbleibt und an die Konkurrenz wandert) und dir selbst am leichtesten. Auch mit Blick auf die Zukunft. Es ist bei O2 nur eine Frage der Zeit, bis sie wieder irgendwelche Zwangsänderungen zum Nachteil der Kunden, auch Vertragsbrüche genannt, aushecken.

Die Vertragslaufzeit sah ich immer als Schutz für die Funktion, die mich als einziges bei meinem alten Genion interessiert: Homezone und kostenlose Rufumleitung auf eine andere o2-SIM.

Der einzige Schutz bei O2 ist neben einer Rechtsschutzversicherung die Kündigung.

Desweiteren werde ich wie gesagt jeglicher Umstellung widersprechen und im Zweifel mit außerordentlicher Kündigung noch versuchen ein Handy abzustauben.

Aha, den Eindruck habe ich auch, dass es O2-Kunden eher darum geht. Alles andere ist ihnen relativ egal, und deswegen leistet sich O2 auch sowas. Anders ist es kaum zu erklären, dass O2 überhaupt noch Kunden hat.

1. Feststellungsklage einreichen: Vertrag gilt weiter zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende der derzeitigen Laufzeit, ich stimme keiner Veränderung zu! Die Erfolgschancen vor Gericht sind bei nahezu 100%, oder sieht das jemand anders? Wieviel aufwand muß ich für soetwas aufbringen? Was kostet mich das? Brauche ich einen Anwalt oder kann ich das alleine machen? Wer kennt sich da aus und kann mir Tipps geben und die zu erwartenden Kosten für mich in realistischer Größenordnung nennen?

Die Kosten für sowas sind nicht so groß, mit Anwälten schätzungsweise 300-400 Euro. Aber lohnt es denn die Mühe? O2 kann den Vertrag nach 12 Monaten rechtmäßig umstellen (oder kündigen). Davon sind 4-8 Monate Papierkrieg und Rechnungsstreit und ständige Angst, dass der Anschluss gesperrt wird, so dass vielleicht noch 4 Monate zum normalen Telefonieren übrig bleiben.

Kann man im Prinzip ohne Anwalt machen, der bei der Verdienstspanne auch nur bedingt motiviert sein wird. Empfehlen würde ich es eher nicht.

2. Einfach der Umstellung mit Einschreiben widersrpechen und einfach alle Telefonate weiterführen. Bei erhöhter Rechnung lasse ich Rückbuchen und überweise nur die Grundgebühr, denn mehr Kosten habe ich nicht: ich nutze AUSSCHLIESSLICH die kostenfreien Rufumleitungen. Sicherlich wird dann bald der Handyanschluß gesperrt und es werden Inkassoforderungen kommen. Ich denke nicht, dass o2 dann jemals vor Gericht gehen wird, aber ich habe trotzdem keinen funktionierenden Vertrag. Auf den Papierkram mit o2 würde ich mich gerne einlassen

Wenn du zu viel Zeit hast, klar. Natürlich kann man es auf eine Klage O2s ankommen lassen. Wobei erfahrungsgemäß die meisten mit der Zeit umfallen, weil sie den Ton in den Mahnungen nicht gewohnt sind. Oft wird über Monate oder sogar Jahre herumgemahnt. Da braucht es schon ein dickes Fell.

Außerdem sind neben Mahnungen, gerichtlichen Mahnbescheiden, erfundenen Inkassokosten in fantastischer Höhe und Anschlussperrungen auch angedrohte Übermittlungen an Auskunfteien wie Schufa usw. zu erwarten, die großen Schaden anrichten könnten (es könnte ein böses Erwachen geben, wenn du in den nächsten paar Jahren ein Auto auf Kredit kaufen willst o.ä.). Es kann erforderlich sein, dann doch in die Offensive zu gehen, damit O2 keinen Unsinn an die Schufa meldet.

und hoffe noch, dass bei großer Zahl an Widersprüchen und angekündigten außerordentlichen Kündigungen o2 doch noch umschwenkt und seinen Vertragspflichten nachkommt.

Wenn du das hoffst, wieso bist du dann bei O2?

Kann es sein, dass du generell anfällig für dubiose Billiganbieter bist und dich dann hinterher wunderst, dass sich ihre Leistungen erstaunlicherweise doch von denen anderer Anbieter unterscheiden? War da bei dir nicht schon mal mindestens was mit Freenet?
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[4] ergobarbus antwortet auf Jens Wolf
26.02.2008 22:23
Benutzer Jens Wolf schrieb:

Ich werde daher heute erstmal selbiges Anstossen und mir ein Handy rauslassen, wenn es geht.

Wow. Subventioniertes Handy abgreifen. Das 1. Mal verdient

Desweiteren werde ich wie gesagt jeglicher Umstellung widersprechen und im Zweifel mit außerordentlicher Kündigung noch versuchen ein Handy abzustauben.

Wow. Noch ein Handy. Super. Zum 2. mal verdient

Ich mag o2 nicht, aber ich will weiterhin die BwHZ und gleichzeitig meine Loop-Karte mit Uploopfunktion für Roaming und SMS in kleinem Rahmen nutzen (da es mich so ja nichts kostet).

Ui. Und durch die BwHz die Festnetznummer aufs Loop-Handy weiterleiten und ordentlich von Easy Money profitieren und das Guthaben aufladen.

Klasse. Haste wieder Geld gespart und kannst, je nachdem wie häufig und wie lange Du angerufen wirst, kostenlos telefonieren und SMSn schicken.

Ich bin durchaus bereit einen ideelen Glaubenskrieg mit denen auszufechten und würde dafür auch bis zu 500 EUR (und evtl. sogar mehr) an Gerichtskosten auf mich nehmen - hauptsache o2 verdient an mir keinen Cent mehr als die derzeitige Grundgebühr


Wenn Du die BWhZ mit Loop-Up seit Jahren nutzt hat o2 sicherlich nichts an Dir verdient !!!

WER kann mir konkret dabei Hilfe leisten?

Wobei helfen? Weiterhin Unternehmen "ab%ocken" und sich dann wundern wenn Flatrates abgeschafft oder Tarife geändert werden?

Es regen sich viele Leute über die Unternehmenspolitik und "Subventionsab%&ocke" von Nokia auf, sehe ich da nicht denselben Sachverhalt nur in privater Form und nicht auf Unternehmensbasis?? Nur das hier nicht der Steuerzahler, sondern andere Kunden wie ich darunter leidenden müssen. Schuld daran sind von Dir genutzen Maßnahmen.

Die aktuellen Tarife haben die für mich günstigste Kombination (Genion L Aktion und Internet-Pack L, Online-Tarif 15%), sämtlicher Anbieter. Es wäre mehr als ärgerlich wenn dieses, weil wegen Mißbrauch die Rechnung nicht aufgeht wie damals das After-Work-Pack der Fall war, ebenfalls abgeschafft wird.

OK, der jetzige Tarif scheint -für Dich- der bessere zu sein, nur finde ich es in Deinem Fall und mit Deiner Einstellung skandalös sich darüber aufzuregen, sondern würde es eher als "Schade, der Trick klappt leider nicht mehr" ad acta legen.

EB
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[4.1] peso antwortet auf ergobarbus
26.02.2008 23:29
nur mal so als frage:

"wer hält die verträge nicht ein"

wenn o2 ein seriöses unternehmen wäre, würde man mit offenen karten spielen.

dazu gehört eine einigung oder die vertragserfüllung oder eine kündigung nach den eigenen agb.

ich frage mich, wieso andere anbieter noch uralte tarife abbilden können und dieser premiumanbieter nicht.

peso
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[4.1.1] blondini antwortet auf peso
27.02.2008 06:41
der mit dem PREMIUMANBIETER war gut. brachte mir ein nettes lächeln am frühen morgen. schöne grüsse blondini
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[4.1.2] larsh antwortet auf peso
28.02.2008 15:37
Benutzer peso schrieb:
nur mal so als frage:

"wer hält die verträge nicht ein"

wenn o2 ein seriöses unternehmen wäre, würde man mit offenen karten spielen.

dazu gehört eine einigung oder die vertragserfüllung oder eine kündigung nach den eigenen agb.

ich frage mich, wieso andere anbieter noch uralte tarife abbilden können und dieser premiumanbieter nicht.

Es tut mir leid, aber auch Vodafone und T-Mobile wollen Ihre ALT-Tarif-Kunden loswerden: z.B. Vodafone Fun Verlängerung mit 6131: Gerätepreis bis zu 79 Euro!! Ok, die Taktik ist schlauer, aber gerechter?!
Gruß, Lars
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[4.1.2.1] peso antwortet auf larsh
28.02.2008 17:00
Benutzer larsh schrieb:

Es tut mir leid, aber auch Vodafone und T-Mobile wollen Ihre ALT-Tarif-Kunden loswerden: z.B. Vodafone Fun Verlängerung mit 6131: Gerätepreis bis zu 79 Euro!! Ok, die Taktik ist schlauer, aber gerechter?!


Wer sagt denn was dagegen, dass o2 seine Alttarife "loswerden" will. Dagegen ist doch nichts zu sagen. Hier dreht es sich um die Umstellung ohne Kundengenehmigung.

Obwohl z.B. T-Mobile seit Jahren die spezielle SMS-Option nicht mehr anbietet, bekommen Kunden diese Preise bis zum Vertragsende weiter. Bei Vodafone ist es genauso.

Nochmal:

Ich schliesse einen Vertrag mit bestimmten Dienstleistungen und Tarifen über eine bestimmte Laufzeit ab.

Dann müssen beide Seiten, diesen Vertrag erfüllen. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.

Jetzt verstanden ???

O2 ändert seit Jahren rücksichtslos die AGB und Tarife zus seinen Gunsten. Und das ist klarer Vertragsbruch.

peso
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[4.1.2.1.1] vendril antwortet auf peso
29.02.2008 13:13
Benutzer peso schrieb:

O2 ändert seit Jahren rücksichtslos die AGB und Tarife zus seinen Gunsten. Und das ist klarer Vertragsbruch.

imme ich Dir zu - hast Du denn erfolgreich gegen die dreiste 0180-Erhöhung unternehmen können? Solange sie alle Mehrkosten erstatten, sind viele ja ruhig - ich las allerdings mal (entschuldige mein Halbwissen), daß wiederholt falsche Rechnungen auch ein grund zur außerordentlichen Kündigung sind... und o2 stellt ja erstmal die falschen überhöhten 0180-Kosten in Rechnung.

Danke für Deine Hilfe!
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[4.1.2.1.1.1] peso antwortet auf vendril
29.02.2008 14:41
Benutzer vendril schrieb:
Benutzer peso schrieb:

O2 ändert seit Jahren rücksichtslos die AGB und Tarife zus seinen Gunsten. Und das ist klarer Vertragsbruch.

stimme ich Dir zu - hast Du denn erfolgreich gegen die dreiste 0180-Erhöhung unternehmen können?

Das gibt es doch klare Urteile.

Solange sie alle Mehrkosten
erstatten, sind viele ja ruhig - ich las allerdings mal (entschuldige mein Halbwissen), daß wiederholt falsche Rechnungen auch ein grund zur außerordentlichen Kündigung sind...

Das ist ein nicht zitierfähiges Amtsgerichtsurteil. Aber mit der Begründung könnte man was machen.

und o2 stellt ja erstmal die falschen überhöhten
0180-Kosten in Rechnung.

Hierbei handelt es sich nicht um "falsche" Abrechnungen, sondern um unzuläsige. Es könnte sogar der Tatbestand des Betruges infrage kommen.



Danke für Deine Hilfe!

Bitte

peso