Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
>
§§ 305c, 307, 309 5. b) BGB
ich kann hier keine widersprüche erkennen.
Würde denn ein typischer Nutzer, der Beiträge in einem Internet-Forum schreibt, mit pauschalen Vertragsstrafen für gewisse Regelverstöße rechnen?
ja, er hat sie akzeptiert.
Dass er sie akzeptiert hat, ist in diesem Zusammenhang egal. Unwirksamkeit nach den oben genannten Normen tritt gerade auch dann ein, wenn der Vertragspartner die AGB kennt und akzeptiert hat.
Wenn man sich das alles im BGB durchliest dann muss man sich fragen wozu AGB überhaupt gemacht werden, dann darf man ja nichts ausser "Herzlich willkommen und machen sie was sie wollen" reinschreiben.
Es ist durchaus verständlich, dass teltarif den Nutzern verbietet, Werbung im Forum abzulassen. Und es steht auch außer Frage, dass teltarif für Verstöße Schadenersatz verlangen kann.
Für rechtlich unwirksam halte ich aber insbesondere, dass für diesen Schadenersatz im Voraus ein Pauschalbetrag festgesetzt wird.
Wenn z.B. ein Forum nicht genutzt wird weil jedes 2. Posting "Hey schaut mal in meinen Shop, da gibt es alllles gaaaanz billig unter www.xxxxxx.xxx" lautet dann ist das zweifellos ein Schaden. Nur wenn da 100 Leute Werbung posten wie willst du jedem einzelnen seinen konkreten Anteil nachweisen? Das geht nur mit pauschalen Vertragsstrafen, ist ja beim zu schnell fahren oder Falschparken nicht anders.
Oder soll man "Werbung ist erlaubt, kostet aber 225€ pro Posting" reinschreiben?
Grüße
Ed