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Tarifansage muss abschaltbar sein wg RUL/cf


28.10.2011 17:53 - Gestartet von fe rnwe h
denn z.B. bei Umleitung eines Anschlusses auf z.B. Mobil soll ja der Anrufer aus dem Festnetz, der weitergeleitet wird, nicht irritierenderweise die Tarifansage für das für ihn ohne Mehrkosten weitergeleitete Gespräch hören.
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[1] Beschder antwortet auf fe rnwe h
28.10.2011 18:00
bei manchen anbietern mit ansage wird das in deinem genannten fall heute schon unterdrückt. beispiele kann ich dir leider keine mehr nennen da ich es selbst nimmer nutze.

gruß
beschder
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[1.1] JoRi antwortet auf Beschder
29.10.2011 11:44
Das Gesetz sieht aber nicht vor, dass ein Kunde auf die Tarifansage freiwillig verzichten darf. Das ist Planwirtschaft pur!


Benutzer Beschder schrieb:
bei manchen anbietern mit ansage wird das in deinem genannten fall heute schon unterdrückt. beispiele kann ich dir leider keine mehr nennen da ich es selbst nimmer nutze.

gruß
beschder
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf JoRi
29.10.2011 16:24
Benutzer JoRi schrieb:
Das Gesetz sieht aber nicht vor, dass ein Kunde auf die Tarifansage freiwillig verzichten darf.

Doch, bei Preselection muss nicht angesagt werden. Im Massenverkehr in Firmen und Behörden, wo wirklich viel telefoniert wird und eine Ansage stören würde, wird eh kein Call by Call benutzt.

Eine Verzichtsregelung wäre unsinnig, sonst würden alle Anbieter in ihre nie gelesenen AGB schreiben "Der Kunde erklärt den Verzicht auf eine Preisansage" und nichts würde sich ändern.

Aber warten wir mal ab, ob das Ganze den Bundesrat passiert.