Benutzer JoRi schrieb:
Das Gesetz sieht aber nicht vor, dass ein Kunde auf die Tarifansage freiwillig verzichten darf.
Doch, bei Preselection muss nicht angesagt werden. Im Massenverkehr in Firmen und Behörden, wo wirklich viel telefoniert wird und eine Ansage stören würde, wird eh kein Call by Call benutzt.
Eine Verzichtsregelung wäre unsinnig, sonst würden alle Anbieter in ihre nie gelesenen AGB schreiben "Der Kunde erklärt den Verzicht auf eine Preisansage" und nichts würde sich ändern.
Aber warten wir mal ab, ob das Ganze den Bundesrat passiert.