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einseitiges Urteil


13.12.2010 14:35 - Gestartet von blubbla
@teltarif:
Bitte in Zukunft bei den Anbieterseiten ergänzen, welche Regelung der Provider seinen Kunden bietet. Das muss vergleichbar sein, Kulanz zu erhoffen ist kein Argument.

es gibt bei allen anbieter die offizielle regelung, dass der kunde seinen vertrag erfüllen muss. teltarif kann ja schlecht kulanz"regelungen" veröffentlichen, die der anbieter jederzeit wieder streichen kann. darum heisst es ja auch "kulanz". das ist nicht vertraglich vereinbart.
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[] 123fred antwortet auf
13.12.2010 19:37
Benutzer matthias.maetsch schrieb:
Klar hat der Anbieter das Recht, seine tatsächlich entstandenen Kosten vom Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung erstattet zu bekommen. Soetwas nennt sich Schadenersatz und ist übliche Rechtspraxis.

Hier wurde dem Anbieter aber kein ersatzpflichtiger Schaden zugefügt. Der Kunde will nur den von ihm freiwillig geschlossenen Vertrag aufgrund einer geänderten privaten Lebensführung abändern bzw. kündigen.


Wieso aber der Anbieter trotz nicht mehr erbringbarer Leistung und damit geringerer Eigenkosten auch ein Recht auf die volle Gebühr hat, erschließt sich mir nicht. Das ist unangemessen!

Weil er für den Umstand, dass er die Leistung nicht mehr erbringen kann, nichts kann. Der Kunde ist freiwillig dieses Risiko eingegangen. Sicher, das ist extrem ärgerlich. Und die Anwaltsrechnung nach dem verlorenen Rechtsstreit wird auch nicht zur Belustigung des Kunden beitragen. Aber so ist das nunmal.


Und dann ist die Begründung auch schon deshalb abwegig, weil nicht jeder Umzug freiwillig und durch den Kunden "schuldhaft" begangen wird. Der Arbeitgeber kann einen dazu nötigen, das Arbeitsamt auch und schließlich gibt es auch Vermieter, die wegen Eigenbedarf kündigen. Hier hat der Kunde wohl keine Wahl, dennoch soll er die Gewinne des Providers garantieren?

Er soll keine Gewinne garantieren, sondern nur seinen Vertrag einhalten. Mehr nicht. Darf man ja wohl erwarten.


Die Konsequenz kann also nur sein, dass man keine langen Verträge für ortsgebundene Dienste mehr abschließt. Entweder kurze Laufzeiten oder wenigestens klare Regelungen in den AGBs des Anbieters, wie teuer eine vorzeitige Vertragsauflösung wäre.

Das hätten die Gedanken des Kunden VOR Abschluss des Vertrags sein sollen. Aber er wird sicher daraus gelernt haben und deine Tipps beim nächsten DSL-Vertrag beherzigen.


@teltarif:
Bitte in Zukunft bei den Anbieterseiten ergänzen, welche Regelung der Provider seinen Kunden bietet. Das muss vergleichbar sein, Kulanz zu erhoffen ist kein Argument.

Das dürfte schwer machbar sein, die Anbieter werden sich wohl kaum auf eine verbindliche Regelung festlegen wollen. Und schon mal gar nicht nach dem Urteil. Wieso auch? Ihre Rechtsposition wurde gestärkt.