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Welche Schlagzeilen ich mir gewünscht hätte:


29.03.2011 01:25 - Gestartet von TripleNine
- Die BNetzA schaltet 0900, 0180, 0137,0138 ersatzlos ab

- Die BNetzA verpflichtet Tk-Anbieter, 032-Rufnummern wie herkömmliche Festnetznummern zu tarifieren

- Per Telefon geschlossene Verträge sind ab heute nur noch nach schriftlicher Bestätigung wirksam

- Verbindungen zu Mailboxen und SMS-Ansagen sind ab sofort als unerwünschte, nicht zu bezahlende Leistung eingestuft
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[1] spunk_ antwortet auf TripleNine
29.03.2011 12:29
Benutzer TripleNine schrieb:

- Per Telefon geschlossene Verträge sind ab heute nur noch nach schriftlicher Bestätigung wirksam

einschränkung evtl. wenn es sich hierbei um Verträge mit gewisser Laufzeit handelt (also Abo oder ähnliches) und nicht um einmalige Einkäufe wie etwa der Pizzadienst oder eine Bestellung beim versandhändler.
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[1.1] Kai Petzke antwortet auf spunk_
03.04.2011 12:37
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer TripleNine schrieb:

- Per Telefon geschlossene Verträge sind ab heute nur noch nach schriftlicher Bestätigung wirksam

einschränkung evtl. wenn es sich hierbei um Verträge mit gewisser Laufzeit handelt (also Abo oder ähnliches) und nicht um einmalige Einkäufe wie etwa der Pizzadienst oder eine Bestellung beim versandhändler.

Die Bestellung beim Versandhändler kann man heute schon problemlos widerrufen. Diverse Dienstleister, vor allem solche, die ihre Dienstleistung elektronisch erbringen, hebeln das Fernabsatzgesetz aber regelmäßig aus, oder versuchen es zumindest:
https://www.teltarif.de/s/s41821.html


Kai
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Kai Petzke
03.04.2011 15:23
Benutzer Kai Petzke schrieb:
nicht
um einmalige Einkäufe wie etwa der Pizzadienst oder eine Bestellung beim versandhändler.

Die Bestellung beim Versandhändler kann man heute schon problemlos widerrufen. Diverse Dienstleister, vor allem solche,

das ändert nichts daran, dass grundsätzlich der Kaufvertrag gültig ist.
die Möglichkeit diesen zu widerrufen ist einmal gesetzlich vorgegeben (2Wochen sofern speziell darauf ein Hinweis erfolgt) und andererseits teilweise eine Kulanzleistung.

oft bieten dieses auch Ladengeschäfte an (Beispiel etwa Umtausch von geschenken zu Weihnachten). das ist alles freiwillig.


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[2] Melvis antwortet auf TripleNine
29.03.2011 14:01
bzw.

- telefonisch abgeschlossene Verträge auf dem gleichen Wege auch wieder gekündigt werden können



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[3] truhe antwortet auf TripleNine
30.03.2011 12:13
- Die BNetzA verpflichtet Tk-Anbieter, 032-Rufnummern wie herkömmliche Festnetznummern zu tarifieren

diese Nummern sind in diversen Netzen ja noch nicht mal erreichbar
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[3.1] Beschder antwortet auf truhe
30.03.2011 12:21
Benutzer truhe schrieb:
- Die BNetzA verpflichtet Tk-Anbieter, 032-Rufnummern wie herkömmliche Festnetznummern zu tarifieren

diese Nummern sind in diversen Netzen ja noch nicht mal erreichbar

"AUS" diversen netzen nicht erreichbar.

billig ist manchmal nicht besser oder genau so gut. ich freu mich an meinem t-com anschluss, auch wenn er mehr kostet. 032 sind für mich kostenfrei inkludiert.

ebenso kann ich jegliche call-through nummern nutzen um z.b. gratis nach frankreich oder in die schweiz zu telefonieren.

gruss
beschder
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[3.1.1] Melvis antwortet auf Beschder
20.04.2011 21:52
ebenso kann ich jegliche call-through nummern nutzen um z.b. gratis nach frankreich oder in die schweiz zu telefonieren.

Wie telefoniert man denn gratis per CT in die Schweiz? :o