Benutzer vendril schrieb:
Benutzer paeffgen schrieb:
1&1 und NetCologne berechnen hier auch bei einer Festnetzflatrate den Standard-Tarif.
Nur gut, daß es den Verbraucherschutz gibt, was? Man muß ja nicht alles schlucken, was dreiste Anbieter einem als rechtmäßig vorgaukeln wollen. Aber im braven Deutschland hält die Masse der Bevölkerung die AGB einer Firma ja für gottgegeben und unantastbar, egal was für ein Unfug teils darin steht...
Unantastbar nicht, aber nach erfolgter Unterschrift gültig, wenn nicht gegen AGB-Gesetz o.ä. verstoßend. Darum das berühmte Kleingedruckte immer *vorher* durchlesen und im Zweifelsfall eben keinen Vertrag abschließen! Es gibt ja noch andere Anbieter. Außerdem kann jeder in Deutschland die Vertragsmodalitäten frei aushandeln, aber wenn ich im Shop einer Telefongesellschaft einen Vertrag mit ebendieser abschließen will, wird der Vertreter der Telefongesellschaft sich sicher nicht trauen, mal eben die AGBs zu ändern. Was die Verbraucherschützer hier ausrichten können, sehe ich auf Anhieb nicht, es könnte höchstens sein, daß die Werbung mit einer Flatrate auf den Prüfstand kommt, wenn Anrufe zu bestimmten Festnetznummern dann doch nicht pauschal abgegolten sind. Gab es schon solche Schritte?