Benutzer ger1294 schrieb:
Komischerweise haben wir diese PRobleme nur in Deutschland, [...] Youtube zensiert [...] beschäftigungslose Anwälte [...] Verwertungsgesellschaften [...] Musikkonzerne [...]
GEMA [...] Funktionäre
Ich weiß nicht, ob das Urteil zu einer Grundsatzdiskussion über das Urheberrecht taugt. Letztendlich wurde dort nur wiederholt, was auch sonst gilt, nämlich, dass es keinen "gutgläubigen Erwerb" von Copyright-Hehlerware gibt. Egal, ob eine Schwarzkopie auf youtube, kinox.to oder MEGA steht: Sie ist und bleibt eine Schwarzkopie.
Verwunderlich ist allenfalls, dass die Streithähne die Sache bis vor den BGH gezerrt haben. Wenn Firma A ein Image-Video produziert und Konkurrent B das ohne Erlaubnis in ihre Website einbindet, egal, ob direkt geklaut oder indirekt geklaut (im konkreten Fall hatte es ein unbekannter Dritter auf Youtube hochgeladen), dann kann Firma B sowohl urheberrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich dafür belangt werden. Das Standard-Prozedere ist in diesen Fällen auch bekannt: Video runternehmen, U-Erklärung abgeben und die Abmahnkosten zum Teil anerkennen und bezahlen.
Gut, man kann sich im konkreten Fall tatsächlich drüber streiten, ob Firma B bis zu dem Zeitpunkt, wo sie die Abmahnung erhielt, überhaupt von der Illegalität ihrer Weiterverbreitung des Videos wusste. Sie hatte das Video ja bei Youtube gefunden, was i.d.R. erstmal eine legale Quelle ist. Bei rein urheberrechtlicher Betrachtung könnte Firma B mit dem Nichtwissen die Bezahlung der Abmahnkosten sogar komplett verweigern. Dann könnte Firma A natürlich immer noch klagen, dann wäre der Streitwert aber höchstens 1000 bis 2000 Euro, und die Sache würde nie und nimmer bis zum BGH hochlaufen. Denn bei wettbewerbsrechtlicher Betrachtung ist nunmal klar, dass Firma B zwar unabsichtlich, aber eben doch den Wettbewer A gestört hat. Und dann muss sie leider die Abmahnkosten zahlen. Ähnliches gilt zum Beispiel, wenn Firma B aus Versehen Logo oder Markennamen von Firma A verwendet, dieser aber schon als Marke geschützt ist.
Ansonsten bleibt zu wünschen, dass die "Piraten", die immerhin angetreten sind, unser Urheberrecht zu reformieren, endlich einen konkreten Vorschlag vorlegen, wie das aussehen soll. Und zwar eben so, dass nicht weder Privatuser, der ein Video bei Youtube hochlädt oder ein schon hochgeladenes Video einbettet, Angst haben muss, einer Abmahnung zum Opfer zu fallen. Aber eben auch so, dass die ganzen Autoren, Videomacher, Musiker und anderen Künstler dennoch vernünftig bezahlt werden. Je mehr dabei das Wort "Kulturflatrate" genannt wird, desto mehr wird man auch sagen müssen, wie man dafür Geld einsammelt, und wie man es möglichst gerecht wieder an Autoren, Künstler, Programmierer und andere Schöpfer von geistigen Werken verteilt.
Kai