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heißt?


16.09.2013 17:44 - Gestartet von koelli
Was bedeutet dieser Verlust?
Nur, weil sie dachten, der Laden sei 3 Mrd mehr wert, können sie jetzt 3 Mrd absetzen ider wie darf ich das verstehen?
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[1] blumenwiese antwortet auf koelli
16.09.2013 18:33
Benutzer koelli schrieb:
Was bedeutet dieser Verlust? Nur, weil sie dachten, der Laden sei 3 Mrd mehr wert, können sie jetzt 3 Mrd absetzen ider wie darf ich das verstehen?

Wie es stille Reserven gibt - also Anlagevermögen mit einem deutlich höheren Marktwert, welche aber aufgrund ordnungsgemäßer Bilanzierung in den Bilanzen nicht höher bewertet werden darf - so gibt es auch stille Verluste, also Anlagevermögen, welches mit den Anschaffungskosten in den Bilanzen steht, aber tatsächlich weniger wert ist, wie sich dann aber erst beim Verkauf herausstellt.

Das ist übrigens neu noch überraschend sondern bereits im uralten deutschen Handelsgesetzbuch so festgeschrieben.
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[1.1] 123fred antwortet auf blumenwiese
16.09.2013 20:21
Benutzer blumenwiese schrieb:
Das ist übrigens neu noch überraschend sondern bereits im uralten deutschen Handelsgesetzbuch so festgeschrieben.

Wobei das deutsche HGB weder für niederländische noch im Ergebnis für deutsche Steuerzwecke ausschlaggebend ist.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf 123fred
16.09.2013 20:48
Benutzer 123fred schrieb:
Wobei das deutsche HGB weder für niederländische noch im Ergebnis für deutsche Steuerzwecke ausschlaggebend ist.

Richtig. Ich wollte nur damit zeigen, dass diese Bilanzierungspraxis althergebracht und keinesfalls etwas Neues ist.
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[1.1.1.1] 123fred antwortet auf blumenwiese
16.09.2013 22:55
Benutzer blumenwiese schrieb:
Richtig. Ich wollte nur damit zeigen, dass diese Bilanzierungspraxis althergebracht und keinesfalls etwas Neues ist.

Ja, wobei vor allem nach HGB bei Finanzanlagen ja schon darauf geachtet wird, dass es nicht zu "stillen Verlusten" kommt, indem man außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorschreibt. Insofern wäre bei Anwendung deutscher handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften schon die Frage zustellen, ob außerplanmäßige Abschreibungen hätten vorgenommen werden müssen.