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Eigentlich ein klarer Gesetzesverstoß gegen § 46 Abs. 4 TKG!


02.10.2014 12:58 - Gestartet von DerWatz
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 4 TKG). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Die Bundesnetzagentur macht dazu jedoch einen Fallrückzieher.
Möchte hier mal nicht zu viel verraten,
aktuell versuche ich wohl noch, für einen Tritt in den Popo,
Anlauf zu nehmen. US-Firmen können sich ja bei uns alles erlauben,
brauch auch keine Steuern zu bezahlen.
Mit TTiPP und CETA wird das aber alle noch viel besser, für die AMI's.
... echt toll und wir finanzieren den ganzen Mist.
Alle bleibt für unsere Regierigen folgenlos.
Sind die Wichen "richtig" gestellt, entfleucht der Verantwortliche
ich den Aufsichtsrat der begünstigten Firma.
Ein tolles System; und wer es nicht mag,
führt doch nur eine Neid-Debatte ....
Oder was?
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[1] Fony antwortet auf DerWatz
02.10.2014 13:17
Benutzer DerWatz schrieb:
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 4 TKG). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Ich muss dich enttäuschen. Eine aufnehmende Portierung war in Deutschland noch nie vorgeschrieben. Gibt genug Anbieter, die das nicht machen

Fony
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[1.1] pinkepinke antwortet auf Fony
02.10.2014 13:34
Benutzer Fony schrieb:
Benutzer DerWatz schrieb:

Ich muss dich enttäuschen. Eine aufnehmende Portierung war in Deutschland noch nie vorgeschrieben. Gibt genug Anbieter, die das nicht machen

Fony

Ne, der alte Anbieter muss deine Rufnummer rausrücken, aber der nicht jeder neue muss dich nicht aufnehmen. Es gibt ja genug, die das machen. Es bleibt allein dir überlassen welchen Anbieter du wählst.
Das ist so wie wenn du ne Alte ohne Gummi b****t und die wird schwanger, dann musst du auf jeden Fall zahlen. Aber dass du das Kind je zu Gesicht bekommst, ist nicht gesagt.
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[1.1.1] DerWatz antwortet auf pinkepinke
02.10.2014 14:12
... zumindest ein lustiger Vergleich,
obwohl ich ihn für falsch halte.
Welchen Sinn sollte es machen,
wenn ich meine Nummer zwar mitnehmen kann,
jedoch kein Provider eine Verpflichtung hat, diese auch zu schalten?

Das kann und wird nicht funktionieren.

Auf welche Stelle im Gesetz beziehst Du Dich?

Nur weil es einige Firmen bereits so handhaben,
heißt es noch lange nicht,
dass es auch rechtens ist.


Benutzer pinkepinke schrieb:
Benutzer Fony schrieb:
Benutzer DerWatz schrieb:

Ich muss dich enttäuschen. Eine aufnehmende Portierung war in Deutschland noch nie vorgeschrieben. Gibt genug Anbieter, die das nicht machen

Fony

Ne, der alte Anbieter muss deine Rufnummer rausrücken, aber der nicht jeder neue muss dich nicht aufnehmen. Es gibt ja genug, die das machen. Es bleibt allein dir überlassen welchen Anbieter du wählst.
Das ist so wie wenn du ne Alte ohne Gummi b****t und die wird schwanger, dann musst du auf jeden Fall zahlen. Aber dass du
das Kind je zu Gesicht bekommst, ist nicht gesagt.
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[1.2] DerWatz antwortet auf Fony
02.10.2014 14:08
Im Gesetz steht aber:

Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können.

Das ist auch in keiner Weise eingeschränkt.

Von NICHT vorgeschrieben kann also NICHT die Rede sein.
Was meinst Du also. Woher hast Du Deine Informationen?
Wie kommst Du zu solchen Aussagen?



Benutzer Fony schrieb:
Benutzer DerWatz schrieb:
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 4 TKG). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Ich muss dich enttäuschen. Eine aufnehmende Portierung war in Deutschland noch nie vorgeschrieben. Gibt genug Anbieter, die das nicht machen

Fony