Thread
Menü

Alexander Kuch und deutsches Recht ...


09.12.2014 09:14 - Gestartet von yes_mc
... die werden wohl nie zusammenkommen!
Eine derartige Fehlinfo seinerseits ist hier nicht das 1. Mal!
Nach deutschem Recht bedeutet Schweigen ABLEHNUNG und nicht Zustimmung. Antwortet oder reagiert also ein Kunde nicht - ganz egal aus welchem Grund - hat er der Erhöhung somit NICHT zugestimmt!
Daran ändert auch ein Passus a la "wenn sie innerhalb von 6 Wochen nicht reagieren ..." nichts!
Menü
[1] Kuch antwortet auf yes_mc
09.12.2014 09:32
Hallo,

Benutzer yes_mc schrieb:
... die werden wohl nie zusammenkommen! Eine derartige Fehlinfo seinerseits ist hier nicht das 1. Mal! Nach deutschem Recht bedeutet Schweigen ABLEHNUNG und nicht Zustimmung. Antwortet oder reagiert also ein Kunde nicht - ganz egal aus welchem Grund - hat er der Erhöhung somit NICHT zugestimmt!
Daran ändert auch ein Passus a la "wenn sie innerhalb von 6 Wochen nicht reagieren ..." nichts!

ganz so einfach ist es leider nicht: das kommt nämlich immer auf die Versandart an. Wenn Unitymedia den Brief per Einschreiben mit Rückschein versendet hätte, dann muss der Kunde widersprechen, da Unitymedia ja beweisen kann, dass das Schreiben zugegangen ist. Bei einer Infopost können sie das nicht, von daher ist die rechtliche Ausgangssituation für Unitymedia hier ungleich schwieriger. Da kann der Kunde immer behaupten "Ich habe nichts bekommen".

Wir haben aktuell eine Anfrage bei der Deutsche Post laufen, ob Unitymedia einen derartigen Brief, der ja das Kundenverhältnis tangiert, überhaupt per Infopost verschicken darf. Normalerweise ist Infopost ja nur für Werbung gedacht. Auch bei einem Rechtsanwalt werden wir dazu noch eine Einschätzung einholen.

Alexander Kuch
Menü
[1.1] yes_mc antwortet auf Kuch
09.12.2014 09:42
Haben sie aber nicht!
Das ist ja das Problem, daß deutsche TK-Anbieter sich das Leben immer ganz leicht machen wollen, sämtliche Risiken des Lebens dem Kunden überhelfen wollen und diesen dann dazu auch noch in jeder Hinsicht knebeln möchten.

Auch wenn UMKBW (u.a.) "teure Anzeigenkunden" von teltarif sind, wäre es doch wohl besser, hier klar und deutlich auch für die unbedarften Kunden darzulegen, wie sie sich wehren können.

Und wenn erst einmal nur wenige 10.000 Kunden überhaupt nicht reagieren (weil niemand das Schreiben "erhalten" hat) und dann bei der 1. höheren Rechnung GEMEINSAM auf die Barrikaden gehen (durchaus auch "nach Anleitung" von teltarif!), dann geht UMKBW von ganz allein in jeder Hinsicht in die Knie!!


Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

Benutzer yes_mc schrieb:
... die werden wohl nie zusammenkommen! Eine derartige Fehlinfo seinerseits ist hier nicht das 1. Mal! Nach deutschem Recht bedeutet Schweigen ABLEHNUNG und nicht Zustimmung. Antwortet oder reagiert also ein Kunde nicht - ganz egal aus welchem Grund - hat er der Erhöhung somit NICHT zugestimmt!
Daran ändert auch ein Passus a la "wenn sie innerhalb von 6 Wochen nicht reagieren ..." nichts!

ganz so einfach ist es leider nicht: das kommt nämlich immer auf die Versandart an. Wenn Unitymedia den Brief per Einschreiben mit Rückschein versendet hätte, dann muss der Kunde widersprechen, da Unitymedia ja beweisen kann, dass das Schreiben zugegangen ist. Bei einer Infopost können sie das nicht, von daher ist die rechtliche Ausgangssituation für Unitymedia hier ungleich schwieriger. Da kann der Kunde immer behaupten "Ich habe nichts bekommen".

Wir haben aktuell eine Anfrage bei der Deutsche Post laufen, ob Unitymedia einen derartigen Brief, der ja das Kundenverhältnis tangiert, überhaupt per Infopost verschicken darf. Normalerweise ist Infopost ja nur für Werbung gedacht. Auch bei einem Rechtsanwalt werden wir dazu noch eine Einschätzung einholen.

Alexander Kuch
Menü
[1.1.1] DenSch antwortet auf yes_mc
09.12.2014 10:13
Die ganze Aufregung... Kann man ganz einfach beantworten:

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Die erhöhen einfach, fertig. Was will denn Otto-Normal Kunde tun? Groß die Jurisprudenzler auffahren? Macht er eh nicht.
Der Großteil, ich tippe auf mindestens 95%, wird einfach das Paket wechseln..

Der Rest evtl. kündigen und ein minimaler Teil wird es wohl nicht mal merken das da was teurer wird...
Menü
[1.1.1.1] Orikalkos antwortet auf DenSch
09.12.2014 11:41
Benutzer DenSch schrieb:
Die ganze Aufregung... Kann man ganz einfach beantworten:

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Die erhöhen einfach, fertig. Was will denn Otto-Normal Kunde tun? Groß die Jurisprudenzler auffahren? Macht er eh nicht. Der Großteil, ich tippe auf mindestens 95%, wird einfach das Paket wechseln..

Der Rest evtl. kündigen und ein minimaler Teil wird es wohl nicht mal merken das da was teurer wird...

Wie schon öfters geschrieben ist das eine Einseitige Vertragsänderung, der ein Kunde (Vertragspartner) Aktiv zustimmen muss. Ein Zustimmung durch nichtstun kann nicht rechtskräftig sein, da durch Standardbriefe oder Infopost zu keinerzeit sichergestellt ist, das der Kunde (Vertragspartner) diese auch Rechtswirksam erhalten hat und auch Fristgemäß der Vertragsänderung zugestimmt hat oder Zustimmung kann.

Jedes Unternehmen meint, nur weil es Briefe verschickt kommen die auch an, und auch glauben Sie, nur weil Sie eine Liste über die Ausgangsbriefe erstellen, dient dies als Nachweis des Versandes und glauben ihre Pflicht genüge getan zu haben.

Rechtlich wird das bei Gericht so nicht haltbar sein, eher knicken Sie vorher ein, weil Sie dies ganz genau wissen.

Nicht alles was sich Eingebürgert hat oder so Toleriert wird, ist immer rechtens.
Menü
[1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf Orikalkos
09.12.2014 12:11
Der Kunde nimmt die Erhöhung an wenn er der neuen höheren Rechnung nicht widerspricht, oder?

Menü
[1.1.1.1.2] DenSch antwortet auf Orikalkos
09.12.2014 14:51
Benutzer Orikalkos schrieb:


Wie schon öfters geschrieben ist das eine Einseitige Vertragsänderung, der ein Kunde (Vertragspartner) Aktiv zustimmen muss. Ein Zustimmung durch nichtstun kann nicht rechtskräftig sein, da durch Standardbriefe oder Infopost zu keinerzeit sichergestellt ist, das der Kunde (Vertragspartner) diese auch Rechtswirksam erhalten hat und auch Fristgemäß der Vertragsänderung zugestimmt hat oder Zustimmung kann.

Jedes Unternehmen meint, nur weil es Briefe verschickt kommen die auch an, und auch glauben Sie, nur weil Sie eine Liste über die Ausgangsbriefe erstellen, dient dies als Nachweis des Versandes und glauben ihre Pflicht genüge getan zu haben.

Rechtlich wird das bei Gericht so nicht haltbar sein, eher knicken Sie vorher ein, weil Sie dies ganz genau wissen.

Nicht alles was sich Eingebürgert hat oder so Toleriert wird, ist immer rechtens.


Du scheinst nicht ganz verstanden zu haben, was ich gepostet habe..
Das der Kunde im Recht ist, steht außer Frage.

Aber welcher Kunde wird sich den Stress machen und Jurisprudenzler für viel Geld damit beauftragen, das UMKBW das nicht durch setzt?...

Bei umkbw wird man sagen, dann kündigen sie halt fristlos. Also die 5%, die überhaupt rechtlich dagegen vorgehen. Wenn es den mal so viele werden....


95% werden einfach auf neuere Pakete umstellen.
Menü
[2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf yes_mc
09.12.2014 14:52
Benutzer yes_mc schrieb:
... die werden wohl nie zusammenkommen! Eine derartige Fehlinfo seinerseits ist hier nicht das 1. Mal! Nach deutschem Recht bedeutet Schweigen ABLEHNUNG und nicht Zustimmung. Antwortet oder reagiert also ein Kunde nicht - ganz egal aus welchem Grund - hat er der Erhöhung somit NICHT zugestimmt!
Daran ändert auch ein Passus a la "wenn sie innerhalb von 6 Wochen nicht reagieren ..." nichts!

Vollkommen Richtig! Hatte ich hier und andernorts auch schon angebracht. Aber schau doch mal in die anderen Redaktionen. Die blicken es doch auch auf keinem Auge. Ist insofern kein spezifisches Kuch-Problem. Siehe z. B. Onlinekosten. Generell scheinen die meisten Journalisten ein Problem mit den Grundlagen deutschen Rechts zu haben. Ebenso wie die verblödeten Hausjuristen von UMKBW! Wie kann man nur eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (Preiserhöhungsverlangen) per Infopost verschicken und dann obendrein auch noch behaupten, dass dem Kunde kein Widerspruchsrecht dagegen zustünde und er selbst nur ein außerordentliches Kündigungsrecht habe und aktiv kündigen müsse (was natürlich rechtlich und wirtschaftlich nachteilig ggü. dem Widerspruch ist. Die Leute von UMKBW sind entweder üble Schweinepriester oder absolute Vollid*oten, wahrscheinlich sogar beides! Tut mir leid, aber zu einer milderen, objektiveren Bewertung dieser krassen "Show", kann man als rationaler Mensch nicht kommen. Was hier abgeht, ist ein Skandal! Und leider ist die Berichterstattung dazu recht armselig.

Nochmal im Klartext: Durch den Versand per Infopost kann bei Nichtreaktion des Kunden die Preiserhöhung niemals wirksam werden. Was UMKBW hier vor hat ist ein NEUER VERTRAG. Dieser bedarfs zur Wirksamkeit zweier übereinstimmender Willenerklärungen - dem Antrag (Preiserhöhubgsschreiben) und der Annahme durch den Kunden. In ALLEN anderen Fällen kann UMKBW den erhöhten Preis nicht durchsetzen und muss das bestehende Vertragsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist selbst aktiv kündigen, wenn an der Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Konditionen tatsächlich kein Interesse mehr besteht. Das für alle fixe Datum mit dem 01.02.2015 ist deshalb VÖLLIG LÄCHERLICH!