Benutzer mikiscom schrieb:
Wenn der dafür 4900 Euro haben will, soll der das doch als Mindestgebot hin schreiben und nicht 1 Euro. Dann gibt es keinen Ärger. Oder gibt es da E-Bay-Tricks gegen?
Sehe ich nicht anders. Ich kann nicht nen Wert einklagen, den ich selber nicht bereit bin zu zahlen. Ein Verlust ist faktisch nicht entstanden. Und selbst wenn, sollte es ausschließlich(!) um den gebotenen Höchstbetrag gehen.