Benutzer dsloase schrieb:
bei einigen Sip-Providern kann ich die Ortsansässigkeit mit einer (Strom/Telefon-)Versorgerrechnung nachweisen. Eine spätere Prüfung findet nicht statt, wenn ich meine dort registrierte Adresse nicht ändere.
Korrekt ist das nicht, aber manchmal passieren halt auch Dinge, die eigentlich nicht sein sollen.
Einerseits bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit vertraglich verpflichtet, Adressänderungen mitzuteilen.
Andererseits müsste der Provider auch im weiteren Verlauf des Vertrages den Ortsbezug überprüfen. In der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur steht dazu:
"Wohnsitz bzw. Betriebssitz müssen im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzen der Ortsnetzbereiche sowohl beim Beginn der Vertragsbeziehung zum Teilnehmer als auch in deren weiteren Verlauf überprüft werden (Validierung der Nutzungsberechtigung)."