Benutzer Wechseler schrieb:
Aber klar, an dem Gesetz wird man genauso festhalten wie an den überholten geographischen Rufnummern. Die merken halt in der Hauptstadt nichts mehr.
Die geographische Zuordnung im Festnetz finde ich schon Sinnvoll. Wer nicht ortsgebunden über eine Festnetznummer erreichbar sein will, hat ja Alternativen wie SIP-Anbieter oder in etlichen Mobilverträgen integrierte zusätzliche Nummern mit Ortsvorwahl welche überall ohne Homezone genutzt werden können.
Daß der deutsche Gesetzgeber eine Schnarchnasentruppe ist, das ist wohl wahr.
Normale technische Weiterentwicklungen werden in der Gesetzgebung oft jahrzehntelang nicht berücksichtigt.
Bekanntes Beispiel aus der StVzO ist die erst in jüngerer Zeit gekippte Verpflichtung (stammte m.w noch aus der Vorkriegszeit) zum Dynamo am Fahhrad. Reine Batterie/Akkubeleuchtung ohne Dynamo war bis vor kurzem nicht erlaubt. Weiterentwicklungen in der Batterie- und Beleuchtungstechnik (Stichwort LED) wurden jahrzehnte verpennt.