Benutzer Quehl schrieb:
Wer hat denn die Zahlungsdienstleister zertifiziert?
Das Erbringen eines Zahlungsdienstes im Sinne des Gesetzes ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG besteht nur für Zahlungsinstitute. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die Zahlungsinstitute aus und erteilt die Erlaubnisse zum Erbringen der Zahlungsdienste.
Das Zahlungsinstitut muss bei seiner Tätigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder für den Insolvenzfall gewährleisten.
Die Händler kaufen also eine Dienstleistung ein, die beispielsweise das Zahlen mit Zahlkarte an der Supermarkt- oder Kaufhauskasse überhaupt erst möglich macht, indem der Acquirer den Zahlbetrag für den Händler beim Kartenemittenten einzieht.
Das Terminal, an dem du mit deiner Karte bezahlst, gehört schon nicht mehr dem Händler sondern dem Zahlungsdienstleister, der das Terminal dem Händler vermietet.