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Ein ganz schlechter Witz


26.03.2021 12:12 - Gestartet von lexus1
Wie schon der Vorkommentierer sagte: Hier wird mal eben die Beweislast umgekehrt.
Durch ein Gutachten für 4000 Euro wird festgestellt, daß ein Hackerangriff stattgefunden haben kann. Warum macht man das, wenn nicht um genau das festzustellen? Die üblichen Sicherheitsvorkehrungen waren getroffen. Dann muss der Kläger nachweisen, daß der Beklagte trotzdem schuldig ist, es kann nicht einfach "davon ausgegangen werden" und auch eine "Nachforschungspflicht" geht mangels Unrechtsbewusstsein ins Leere. Das Gericht stellt hier den Grundsatz "in dubio pro reo" auf den Kopf und damit die gesamte Rechtsstaats-Systematik.

Aber das sehen wir ja auch bei den Urteilen der Verwaltungsgerichte zu den Coronaverordnungen. Eine Verhälnismäßigkeitsprüfung wird konsequent verweigert, ebenso die Lektüre und das Bewerten der tatsächlichen Fakten des RKI.
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[1] wayne_757 antwortet auf lexus1
26.03.2021 17:17
Benutzer lexus1 schrieb:
Das Gericht stellt hier den Grundsatz "in dubio pro reo"

In dubio pro reo gilt nur im Strafrecht, nicht im Zivilrecht.