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Keine schlechte Lösung!


01.04.2021 15:03 - Gestartet von Thomas_Frost
Ebenso wie die Bundesnetzagentur Telefonnummern sperren kann, wenn sie gefährlich werden könnten, muss es ihr auch möglich sein, Internetadressen sperren zu lassen. Denn damit wird auch der Benutzer geschützt. Diese Seiten aufrufbar zu lassen hieße, ihn Straftaten begehen zu lassen. Oder umgekehrt: Sollte man ihr das Sperren von Internetadressen verbieten, muss auch die Blockade von Telefonnummern beendet werden. Jeder ist dann für sein Verhalten alleine verantwortlich, und es bleibt einzig Aufgabe der Staatsanwaltschaft und Polizei, Missstände zu ahnden.
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[1] koaschten antwortet auf Thomas_Frost
01.04.2021 15:52
Der kleine aber feine Unterschied? Die BNetzA ist eine staatliche Institution und keine kommerzielle Interessengemeinschaft.