Benutzer vepman schrieb:
Aha, jetzt dürfen Polizeibehörden entscheiden, wer ermordet werden darf und wer nicht. Da fragt man sich schon, ob das nicht schon sehr nahe an 1933 erinnert.
Das damals Kriminellen oder Kommunisten (oder sonst wem) erlaubt wurde, zu morden, nur um später gezielt zugreifen zu können, wäre mir neu.
Die Art der Entscheidung, "wer ermordet werden darf und wer nicht" ist doch in bedien Fällen völlig unterschiedlich.
Ist der Staat besser, der selber das Recht bricht?
Nun, jeder Staat, der V-Männer einsetzt, muss denen erlauben, das Gesetz mehr oder weniger zu brechen.
Es geht immer um die Entscheidung, was schwerer wiegt. Das Rechtsgut, das durch den Rechtsbruch verletzt wird, oder das Rechtsgut, das so geschützt wird.