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Möglicherweise gibt es auch noch andere Gründe...


06.07.2021 13:43 - Gestartet von gichtl
einmal geändert am 06.07.2021 13:46
Das sieht für mich ziemlich schräg aus. Der Kunde zieht mit einem Vertrag und einer Restlaufzeit von 21 Monaten um. Dann informiere ich mich im Vorfeld über die Möglichkeiten am neuen Wohnort und schließe doch keine drei Monate vor dem Umzug noch eine neuen Vertrag ab oder verlängere den bestehenden um weiter 24 Monate, gerade wenn mir der Upload so wichtig ist.

Inzwischen hat der Kunde Gigabit Internet von Vodafone. Das kostet 50€ im Monat im Gegensatz zum bisherigen O2 Vertrag mit 45€ im Monat. Mir drängt sich hier vielmehr der Verdacht auf daß der Kunde den § 46 Abs. 8 S. 3 TKG nutzt um billig aus dem 250er O2 Vertrag zu kommen, um dann für lediglich 5€ mehr im Monat bei Vodafone den vierfachen Downstream zu bekommen.
Klar, kann man das so machen, aber das hat dann doch ein Geschmäckle wenn man dafür auch noch Teltarif vor den Karren spannt.