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Betriebssysteme, Übertragungsrichtung und Wahlrechte


09.12.2021 19:21 - Gestartet von gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
Drei wesentliche Informationen fehlen IMO in dem Artikel - wobei ich aber natürlich nicht weiß, ob die überhaupt schon in Erfahrung zu bringen sind:

Zum einen die Betriebssystemvoraussetzungen für diesen Testclient.

Zum zweiten, ein anderer Kommentator hat es schon angesprochen: Auf welche Übertragungsrichtung beziehen sich diese Regeln? Summe aus Down- und Upstream? Nur Upstream? Nur Downstream? Down- und Upstream jeweils separat?

Zum dritten, wie die Wahlrechte ausgestaltet sind. Also, zunächst klingt der Text so als hätte der Kunde das Recht, zwischen Kündigung und Minderung zu wählen. Später im Text wird spekuliert, dass Kunden ggf. unerwartet schnell aus "einem Vertrag rauskommt" - aber wenn der Kunde das Wahlrecht hat, dann kann er ja eigentlich nicht unerwartet schnell aus einem Vertrag rauskommen, denn dann hätte der Anbieter ja kein Kündigungsrecht, und wenn der Kunde kündigt, kann es ja eigentlich nicht unerwartet sein, dass der Vertrag dann endet - und unerwartet schnell kann es auch nicht sein, denn die Wirkung einer Kündigung entfaltet sich ja ohne Zutun des Vertragspartners: Wenn sich aus einer gesetzlichen Grundlage ein Kündigungsrecht zu einem bestimmten Datum ergibt, und eine entsprechende Kündigung geht dem Anbieter fristgerecht zu, dann ist der Vertrag damit beendet, auch, wenn der Anbieter eine gegenteilige Ansicht äußert.

Eine Ausnahme wären natürlich ggf. Verträge mit kurzen Laufzeiten, wo der Anbieter sowieso kurze Kündigungsfristen hat - aber bei den üblichen Angeboten mit ein oder zwei Jahren Mindestlaufzeit hat der Anbieter ja erstmal keine Kündigungsmöglichkeit.