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Doch Laufzeit


10.03.2022 21:25 - Gestartet von fixstern210
Wenn ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten habe (statt monatlich) dann habe ich im Prinzip ein Vertrag mit Laufzeit das kann drehen wie man will... Wir diskutieren hier über zwei Monate Grundgebühr... Ich denke der Image Schaden für Drillisch ist größer als die zwei Monate Grundgebühr ;-)
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[1] peanutsger antwortet auf fixstern210
10.03.2022 21:49
Benutzer fixstern210 schrieb:
Wenn ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten habe (statt monatlich) dann habe ich im Prinzip ein Vertrag mit Laufzeit das kann drehen wie man will...

Nun interessiert aber nicht "im Prinzip", sondern die rechtliche Auslegung.
Und ein Vertrag, der eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten einhält, aber ansonsten ohne Laufzeitangabe ist, ist eben rechtlich ein Vertrag ohne Laufzeit.

Ansonsten gäbe es keine Verträge ohne Laufzeit, wenn die Kündigung nicht fristlos möglich ist, wenn Du die Kündigungsfrist als Laufzeit betrachtest.

Auch ein Vertrag über einen Tag oder eine Woche wären "im Prinzip" nach Deiner Aufassung eine Laufzeit.
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[1.1] fixstern210 antwortet auf peanutsger
10.03.2022 22:04
Wenn dir mein Kommentar nicht gefällt einfach weiter scrollen... Du kannst deine sinnfreien Kommentare gerne woanders machen ;-)
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[1.1.1] peanutsger antwortet auf fixstern210
10.03.2022 22:24
Benutzer fixstern210 schrieb:
Wenn dir mein Kommentar nicht gefällt einfach weiter scrollen... Du kannst deine sinnfreien Kommentare gerne woanders machen ;-)

Sinnfrei?

Okay, intellektuell überforderte reagieren gerne pampig.
Verzeih, dass ich Deiner Unwissenheit abhelfen wollte...

Dein ;-) kannst Du Dir gerne schenken.
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[1.1.1.1] nios32 antwortet auf peanutsger
10.03.2022 22:29
Benutzer peanutsger schrieb:
Benutzer fixstern210 schrieb:
Wenn dir mein Kommentar nicht gefällt einfach weiter scrollen... Du kannst deine sinnfreien Kommentare gerne woanders machen ;-)

Sinnfrei?

Okay, intellektuell überforderte reagieren gerne pampig. Verzeih, dass ich Deiner Unwissenheit abhelfen wollte...

Dein ;-) kannst Du Dir gerne schenken.
Sinnfrei ist es, sich über die Kommentare solcher Leute überhaupt Gedanken zu machen.
;-)
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[1.2] nios32 antwortet auf peanutsger
10.03.2022 22:26
Benutzer peanutsger schrieb:
Nun interessiert aber nicht "im Prinzip", sondern die rechtliche Auslegung.
Und ein Vertrag, der eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten einhält, aber ansonsten ohne Laufzeitangabe ist, ist eben rechtlich ein Vertrag ohne Laufzeit.

Ansonsten gäbe es keine Verträge ohne Laufzeit, wenn die Kündigung nicht fristlos möglich ist, wenn Du die Kündigungsfrist als Laufzeit betrachtest.

Auch ein Vertrag über einen Tag oder eine Woche wären "im Prinzip" nach Deiner Aufassung eine Laufzeit.
Absolut korrekt.
Verträge ohne Laufzeit besitzen weder eine "anfängliche Vertragslaufzeit" noch können sie sich automatisch "verlängern".
Beides wäre Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 56 Abs. 3 Satz 1 TKG.
Auch meiner Einschätzung nach ist hier Drillisch klar im Recht.
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[2] noxcivi antwortet auf fixstern210
11.03.2022 07:51
Benutzer fixstern210 schrieb:
Wenn ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten habe (statt monatlich) dann habe ich im Prinzip ein Vertrag mit Laufzeit das kann drehen wie man will... Wir diskutieren hier über zwei Monate Grundgebühr.

Einfaches Beispiel:
Am 26.03.22 schließe ich einen Vertrag mit Vertragsbeginn 01.06.22.
Am 30.03.22 sende ich die Kündigung des Vertrags zum 30.06.22 per Mail.
Dann läuft der Vertrag 1 Monat und ich zahle genau 1 Monatsgebühr. (Ggf zzgl die Einrichtungsgebühr)