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Hintergrund


01.03.2022 12:14 - Gestartet von blumenwiese
Vielleicht ein wenig zum juristischen Hintergrund.

Volksverhetzung setzt nach dem deutschen Strafrecht eine Öffentlichkeit voraus. Das bedeutet, dass privat geäußerte Meinungen straffrei sind. Anders sieht es bei öffentlich geäußerten Meinung aus.

Wer in Deutschland eine verbotene Meinung in der Öffentlichkeit äußert, kann unter anderen wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass es eine tatsächliche Öffentlichkeit gibt. In einem WhatsApp Chat ist dies nicht der Fall. Dies ist auch nicht der Fall, wenn man sich in einer kleineren WhatsApp Gruppe unterhält, bei der man sich untereinander kennt.

Im vorliegenden Fall wurde eine verbotene Meinung aber in einem Status eingestellt. Da diese von potentiell einer nahezu unbegrenzten Anzahl von Leuten, die man auch nicht zwingend persönlich kennen muss, gesehen werden kann, stellte das Gericht hier eine Strafbarkeit fest .
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[1] ÖhmmmTja antwortet auf blumenwiese
02.03.2022 19:29
Sehr gut und einleuchtend erklärt. Danke.