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Wie?


13.06.2022 19:56 - Gestartet von blumenwiese
Schön für den Kunden, dass dein Fall zur Zufriedenheit geklärt wurde. Allerdings wäre das Einschalten eines Rechtsanwalts nicht nötig gewesen. Der Kunde hätte, wenn er freundlich gewesen wäre, dem beauftragten Inkassounternehmen noch einmal kurz und knapp den Fall geschildert. Seine Kündigung war ja nachweisbar und somit der Fall eindeutig.

Auf weitere Schreiben des Inkassounternehmens hätte der Kunde nicht mehr reagieren müssen. Einzig allein auf ein Mahnbescheid oder natürlich eine gerichtliche Klage hätte er reagieren müssen. Dem Mahnbescheid kann man ohne Angaben von Gründen einfach mit einem Kugelschreiber widersprechen. Und bei einer Klage, hätte Vodafone beziehungsweise das Inkassounternehmen dann am Ende des Verfahrens sämtliche Kosten auch des eigenen Anwalts tragen müssen. Sie hätten den Fall ja verloren.

Ich verstehe vollkommen, dass der Kunde sich solch einen Stress nicht antun wollte. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Auf der anderen Seite sollten aber mehr Kunden, denen es genauso ergeht, diesen Weg wählen. Spätestens dann würde sich vielleicht beginnen, etwas nicht nur bei Vodafone zu ändern.

Aber auch hier bleibt Vodafone beziehungsweise sein Inkassounternehmen mal wieder die Antwort auf eine entscheidende Frage schuldig. Wie kann es sein, dass trotz ordnungsgemäßer Kündigung, entsprechender Vormerkung und dann natürlich auch den Schreiben (Plural!) des Kunden, wo er auf die Probleme aufmerksam macht, sich aber absolut niemand weder von Vodafone noch vom Inkassounternehmen in irgendeiner Weise gedrängt sieht, dem Kunden einmal zu antworten und der Sache nachzugehen? Das offenbar doch vollkommen fehlende oder zu mindestens grob gestörte Reklamationsabläufe in diesem Unternehmen.

Fehler können immer passieren. Aber was nicht passieren darf, ist dass ein Unternehmen sich totstellt und Fehler nicht korrigiert.
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[1] axs1 antwortet auf blumenwiese
13.06.2022 22:13
Eigentlich müsste man den Saftladen aufgrund eines solchen Verhaltens wegen Betrug anzeigen. Und das Inkassounternehmen gleich auch noch melden. Hier laufen automatische Prozesse, die erst dann enden, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht. Sowas kann doch echt nicht sein.