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Ungeschickt : opt-in als Standard vermeidet jedes Probkem von vornherein


19.07.2023 10:14 - Gestartet von DcPS
Auch das der Überraschung. Das sollten die Entwicklerkollegen wissen.
Opt-out ist nur zu verwenden, wenn durch administrative Vorgaben in einer Hierarchie "befehlsmäßig" etwas vorgegeben werden soll, aber nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden muß.
Mündige Menschen, sogenannte Kunden und Bürger, fühlen sich sonst schnell bevormundet, wenn sie Nachteile befürchten, diese gar eintreten oder unwiderrufliche Folgen haben. Gerichte reagieren da in deren Sinn - die meisten Richter sind auch Menschen und zudem völlig frei.

Wäre hilfreich, das zu ändern bei "kleinanzeigen", und nicht erst auf eine Klage im Schadensfall zu warten. Wenn man das überhauot so nachen möchte, sollte man sich vorher und von jedem Kunden eine Einwilligung holen, nachdem man mögliche Folgen explizit beschrieben hat. Selbst ein Verstecken in den AGB dürfte inakzeptabel sein - den das ist eine wesentliche Verfahrensänderung (=Gebrauchswertänderung).

Unverständlich, wie man sich selbst so ans eigene Bein pink... muß.
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[1] TechNick antwortet auf DcPS
19.07.2023 20:37
Benutzer DcPS schrieb:
Auch das der Überraschung. Das sollten die Entwicklerkollegen wissen.
Opt-out ist nur zu verwenden, wenn durch administrative Vorgaben in einer Hierarchie "befehlsmäßig" etwas vorgegeben werden soll, aber nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden muß.
Mündige Menschen, sogenannte Kunden und Bürger, fühlen sich sonst schnell bevormundet, wenn sie Nachteile befürchten, diese gar eintreten oder unwiderrufliche Folgen haben. Gerichte reagieren da in deren Sinn - die meisten Richter sind auch Menschen und zudem völlig frei.

Wäre hilfreich, das zu ändern bei "kleinanzeigen", und nicht erst auf eine Klage im Schadensfall zu warten. Wenn man das überhauot so nachen möchte, sollte man sich vorher und von jedem Kunden eine Einwilligung holen, nachdem man mögliche Folgen explizit beschrieben hat. Selbst ein Verstecken in den AGB dürfte inakzeptabel sein - den das ist eine wesentliche Verfahrensänderung (=Gebrauchswertänderung).

Unverständlich, wie man sich selbst so ans eigene Bein pink... muß.

Ich schon:
Im Jahressteuergesetz 2023 wurde ja festgelegt, dass alle privaten Verkäufe über Internet-Plattformen ab 30 Veräufen oder >2000€ pro Jahr ans Finanzamt gemeldet werden müssen. Da klappt natürlich nur mit einer durch Kleinanzeigen kontrollierten Bezahlart. Zudem kassiert Kleinanzeigen "eine geringe Pauschale von 0,35 €" sowie 4,5 % des Verkaufspreises.

Also: WIN für KA und FA!
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[1.1] DcPS antwortet auf TechNick
19.07.2023 23:56
Benutzer TechNick schrieb:
Benutzer DcPS schrieb:
Auch das der Überraschung. Das sollten die Entwicklerkollegen wissen.
Opt-out ist nur zu verwenden, wenn durch administrative Vorgaben in einer Hierarchie "befehlsmäßig" etwas vorgegeben werden soll, aber nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden muß.
Mündige Menschen, sogenannte Kunden und Bürger, fühlen sich sonst schnell bevormundet, wenn sie Nachteile befürchten, diese gar eintreten oder unwiderrufliche Folgen haben. Gerichte reagieren da in deren Sinn - die meisten Richter sind auch Menschen und zudem völlig frei.

Wäre hilfreich, das zu ändern bei "kleinanzeigen", und nicht erst auf eine Klage im Schadensfall zu warten. Wenn man das überhauot so nachen möchte, sollte man sich vorher und von jedem Kunden eine Einwilligung holen, nachdem man mögliche Folgen explizit beschrieben hat. Selbst ein Verstecken in den AGB dürfte inakzeptabel sein - den das ist eine wesentliche Verfahrensänderung (=Gebrauchswertänderung).

Unverständlich, wie man sich selbst so ans eigene Bein pink... muß.

Ich schon:
Im Jahressteuergesetz 2023 wurde ja festgelegt, dass alle privaten Verkäufe über Internet-Plattformen ab 30 Veräufen oder >2000€ pro Jahr ans Finanzamt gemeldet werden müssen. Da klappt natürlich nur mit einer durch Kleinanzeigen kontrollierten Bezahlart. Zudem kassiert Kleinanzeigen "eine geringe Pauschale von 0,35 €" sowie 4,5 % des Verkaufspreises.

Also: WIN für KA und FA!

Gut, aber das ist trotzdem unabhängig von der Bezahlart. Due Summe wird ja übers Angebot geregelt - egal ob Andangswert fest, oder im Nachhinei verhandelt..
Drr Wert beim Zzschlag ist verbindlich, egal wie der abgerechnet wird.
Mehr will kein Käufer zahlen, und das Finanzamt berechnet die Steuer somit für den größeren Wert. Wo da ein Vorteil für jemanden liegen soll, ist mir nicht ersichtlich.
Auch bei der Verkaufsanzahl ist keine Nanipukation möglich, Stornos "hintenherum"
werden dann auch zu einer FA-freundlichen Berechnung führen.
Was an kleinanzeigen abgeführt wird, bikdet dort außerdem zu saldierende Einnahnen, beim Verkäufer steuermindernde Kosten.
Fazit: Völlig egal, welche Einstelkung gewählt wird, weil die ja auch bei manuelker Umschaltung tritzdem richtig verbucht werden muß.
Freut mich aber, der Hinweis, weil da bestimmt einige aufmerksam werden, daß das Finanzamt auf einmal mitverdienen will. Das ist ja auch etwas überraschend.
Schade, daß sich das Finanzamt nicht mal um dIe übermäßigen Gewinne der Leute kümnern darf, die nicht Wissen, wo sie das Geld noch verstecken können, sonder lieber die Masse derer bestezern, die Ihren Besitz verkaufen, um zu überleben oder sich mal erwas leisten wollen odrr müssen (sogar zum. zum arbeiten).