Benutzer ServoAntonio schrieb:
es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
Diesen Satz könnte man quasi als nationales Motto auf jede Landkarte drucken, auf der Deutschland auftaucht.
Selbst in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes, in denen angeblich unveräußerliche Grundrechte angegeben sind, findet sich quasi überall dieser Zusatz. Die Worte und Adjektive, die mir dazu jetzt einfallen, würden wohl zur Sperrung meines Kommentars führen.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Man sollte bei der Diskussion vielleicht nicht vergessen, dass der öffentliche Nahverkehr eine staatliche Einrichtung ist. Selbst dort, wo er von privaten Anbietern betrieben wird, geschieht dies im Auftrag des Staates. Es geht hier also nicht um eine freie Vertragsgestaltung zwischen privaten Vertragspartnern.