Benutzer Thimen schrieb:
Und selbst dann kann man Überraschungen erleben. Ein Händler braucht nur 6 Monate im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern.
Keine Ahnung, woher du das mit dem halben Jahr hast, aber falls Du darauf anspielst, dass auf Grund der Beweislastumkehr in dieser Zeit die Geltendmachung der "Gewährleistung" (Sachmängelhaftung!) eher erfolgversprechend als danach ist, ist Dein Wissen überholt:
Bereits seit dem 01.01.2022 beträgt die Dauer ein ganzes Jahr
https://www.it-recht-
kanzlei.de/kaufrecht-2022-beweislastumkehr-b2c-maengelruege.html