Benutzer joegillis schrieb:
Gerade eine doch sehr interessanten Satz von Rehnig gefunden: "Die erhobene „TV-Kabelanschluss“-Gebühr ist eine Grundgebühr für die Nutzung der im Hause verlegten Kabel inklusive Wartung und Entstörungsservice bis zur Anschlussdose in der Wohnung. Dass über das Kabel ein TV-Signal empfangbar ist, ist nur eine Zusatzleistung."
Quelle:
https://www.wbg-coburg.de/wp-content/uploads/2024/02/HOMEPAGE_TKG_TV_Versorgung_Feb2024_komplett.pdf
Aja....
Verstehe ich nicht so ganz. Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Vertrag der Wohnungsbaugesellschaft mit Rehnig und den Versorgungsvertrag, den Vodafone der Wohnungswirtschaft anbietet? Angeblich kostet dieser Vertrag bei bereits nur 2 Wohnungen nicht mehr als 9,99 Euro und bei 2.800 Wohnungen dürfte der Preis sogar weit unter 4 Euro liegen, inkl. Entstörung. Mich wundert es dann, daß sich die Gesellschaft für Rehnig entschieden hat. Gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht mehr, weil es ja keine Nebenkosten mehr sind oder kann sich die Wohnungsbusgesellschaft den Anbieter heraussuchen den es will?
Und warum ist Rehnig so teuer, gibt es vielleicht noch Leistungen, die wir nicht kennen, z.B. die Modernisierung der Hausnetzes und der Verkabelung, vielleicht von Busnetz auf Sternnetz?
Und was ist mit § 145 Abs. 3 TKG? Wie hoch dürften überhaupt die Kosten für die Signalweiterleitung sein? 12,99 Euro halte ich für sehr hoch. Und war es bisher nicht immer so, dass beim Internet die Kosten für die Benutzung der anderer Netze die Kosten mit dem Anbieter abgerechnet wurden nicht nicht mit dem Endkunden?
Und wie sieht es eigentlich mit dem Strom für das Kabelnetz auf NE4 aus? Müssen jetzt für den Betrieb des Kabelnetzes neue Stromzähler installiert werden, weil man die Betriebskosten nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen darf?