Hallo,
der Anschluss gehört der Telekom und diese ist auch nach dem 1. Juli zuständig.
Und danke für den 2. Google Treffer aus dem hier zitiert wurde auch wenn der Rest davon komplett ignoriert wurde.
Immerhin weiß ich jetzt unter anderem, dass ein bei Einzug vorhandener Kabelanschluss vom Vermieter zu erhalten ist.
Grüße
Benutzer Wechseler schrieb:
Benutzer benris schrieb:
Sehe ich das richtig dass dann ab dem 1. Juli mir kein Kabelanschluss mehr zur Verfügung steht?
Zumindest keiner von der Telekom.
Ich dachte es gibt ein Recht auf einen eben diesen!?
Gibt es ein Recht auf Fernsehempfang? Eine gesetzliche Regelung zum Fernsehanschluss sowie ein etwaiges Recht auf TV-Empfang
existiert im deutschen Mietrecht nicht.