Benutzer Ruhrchaot schrieb:
Hi Leute!
Meine Freundin hat bei Ihrem Umzug zu mir Ihr Telefon abgemeldet und gekündigt, ca. 1 Monat vor dem Auszug. Nun muss immer noch der Grundpreis für ISDN-xxl bezahlt werden, und das bis drei Monate nach der Kündigung. Offiziell steht das natürlich im Kleingedruckten, aber kann es denn richtig sein, dass man für zwei Monate eine Leistung bezahlt, die man ja gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann, weil man da nicht mehr wohnt?? Der Nachmieter zahlt natürlich auch ganz normal sein Telefon. Die alte Nummer ist tot, aber sie kostet!! Hat jemand ne Idee, ob man da was machen kann???
Gruß
Martin
XXL-ist ein Optionstarif, der einen betehenden Anschluss voraussetzt. Mit der Abmeldung des Anschlusses (Kündigungsbestätigung) ist natürlich die Tarifoption für diesen Anschluss hinfällig.
Da die Tarifoption von der Telekom ja mangels Anschluss gar nicht erbracht werden kann, die Leistung also objektiv unmöglich ist, besteht auch kein Zahlungsanspruch der Telekom.
Der Tarif ist Anschluss-bezogen und muss mit Wegfall des Anschlusses ebenfalls automatisch wegfallen. Eine gesonderte Kündigung ist hier nicht erforderlich.
Selbst wenn man die XXL-Option als eigenständigen Vertrag betrachtet, bist Du zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt und kannst ggf. Ersatz fordern. Der Vetrag ist dann auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet, da es den Anschluss ja nicht mehr gibt.
Gruß,
reiseesel