Hallo G-Ultimate,
durch den Tarifwechsel hast du im Prinzip einen Neuvertrag abgeschlossen.
Machen andere Anbieter aber auch , wenn man selber den Vertrag verlängert mit neuen Rabatt oder Konditionen zahlt das als Neuvertrag mit 24 Monaten.
Bei automatischer Verlängerung darf es nicht mehr sein.
Von der Bundesnetzagenturseite:
"Vertragslaufzeit
Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages darf 24 Monate nicht überschreiten. Ferner sind die Anbieter vor Vertragsschluss auch verpflichtet, einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anzubieten.
Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. "
Gruß
Jerke
Benutzer G-Ultimate schrieb:
Hallo zusammen, ich versuche es mal kurz zu machen:
Handyvertrag.de 11/2020 Erstlaufzeit 1 Monat; 30 Tagen Kündigungsfrist (KüFr) 12/2021 Neuabschluss/Tarifanpassung Laufzeit 24 Monate; 1 Monat KüFr; anschließend automatische Verlängerung mit 1 Monat KüFr
Seit dem läuft der Vertrag unverändert. Jetzt hab ich mir die letzte, aktuellste Rechnung angesehen und dort steht:
"Dieser Vertrag begann am 25.11.2020 und endet am 20.12.2024. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am 20.11.2024. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden."
Heißt das jetzt, ich kann erst 12 2024 kündigen oder schon vorher - also irgendwann vorher mit 1 Monat Frist? Das erschließt sich mir nicht eindeutig aus dem oben zitierten Text aus der Rechnung.
Das liest sich irgendwie so, als ob ich bis 12 2024 warten müsste, da dort steht "endet am 20.12.2024".
Im Kundencenter steht auch "nächstmögliches Vertragsende 20.12.2024".
Das sollte doch nach aktueller Rechtslage nicht mehr möglich sein oder?
Danke euch.