Nachtrag: weiss jemand wie das datenschutzrechtlich aussähe, wenn auf der neuen Rufnummer auch gleich die alten Mailboxtexte und vor allem Anrufe(r) des Vorbesitzers noch gespeichert wären? Das würde einem entsprechend einsparwilligen Mobilfunkanbieter sicherlich noch einen weiteren Kosten-Schritt im internen Processing einsparen, hier nicht zu löschen .... ;-)
Dafür wäre dann aber wirklich der Mobilfunkanbieter verantwortlich! Im Falle von Abos ist es aber ein Drittanbieter, der scheinbar immer wieder versucht, "seine Forderungen" über die Karte einzuziehen.
Da wäre es schon gut, wenn dort gegengesteuert würde. Man muss sich das mal überlegen. Da gibt es eine Nummer mindestens ein halbes Jahr nicht mehr und wird dann an einen anderen Kunden vergeben und dort wird wieder abgebucht. Das kann doch nur so laufen, dass der Drittanbieter immer wieder versucht, die Beträge einzuziehen und wenn nichts passiert - auch gut.
Dabei frage ich mich, ob da keine "Rücklastschriftgebühren" entstehen. Bei Banklastschriften würde es sowas nicht geben. Dort kostet das den "Einziehenden" immer schön Geld, wenn eine Abbuchung erfolglos bleibt. Sowas sollte es auch hier geben.
Ich könnte mir noch eine andere Lösung vorstellen. Ich schließe ein Abo ab und beim erstmaligen Abrechnen des Drittanbieter muss er einen zufällig erstellten "Code" mitsenden. Dieser Code wird dann von meinem Mobilfunkanbieter gespeichert. Nachfolgend sind auf meiner Mobilfunknummer nur Beträge abrechenbar, die den GLEICHEN Code immer mitschicken.
Kündige ich dann meinen Handyvertrag, müsste mein Mobilfunkanbieter den Code auch wieder löschen. Somit wäre eine "Abbuchung" seitens des Drittanbieters nicht mehr möglich.
Nicht schlecht, oder?
Telly