Benutzer CGa schrieb:
Wieso soll sich ein AG per Gesetz die Erlaubnis holen müssen, nach selbst veröffenltichten Daten des neuen AN im Internet suchde zu dürfen???
Anders herum wird ein Schuh daraus: Für das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten braucht der AG eine Rechtsgrundlage, da das BDSG alles verbietet, was nicht explizit erlaubt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
AG suchen heute schon in sozialen Netzwerken nach Infos über den neuen AG.
Ja, es wird vieles gemacht. Das bedeutet aber nicht, dass es zulässig ist.
Hier wird der Eindruck vermittelt das sei illegal.
Je nachdem, um welches Sozialnetzwerk es sich handelt, ist es das auch, siehe auch meine andere Antwort an grafkrolock.