Hallo.
Also: bei DHL-Express gibt es Unterschiede. Ein Express-Brief muss nicht unterschrieben werden, wenn es nicht vom Absender gewünscht ist! Zustellung gegen Unterschrift kostet um die 6 Euro extra. Ohne das kann er auch in den normalen Briefkasten geworfen werden (wie beim Einwurfeinschreiben).
Siehe die zitierten AGB unter 4 (2) letzter Satz:
Der EXPRESS BRIEF ohne die Services „Eigenhändig“ und/oder „Transportversicherung“ kann auch durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Einrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.
Das werden dann wohl die Ersatz-SIM-Karten gewesen sein.
Nichts mit Ausweis. Auch nicht bei Express-Paket oder so.
Was anderes ist das mit dem Identverfahren, wenn ein Vertrag mit beiliegt, dann muss mit Perso und Unterschrift identifiziert werden (DHL Express Ident).
Express-Sendungen können auch nicht in der Filiale um die Ecke abgeholt werden, da dort nur Briefe/ normale Paketsendungen hingehen.
Und wo du den Satz herhast:
EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.
Erschließt sich mir nicht: DHL schreibt das etwas anders siehe Punkt 4 (3) letzter Satz:
Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Ab- sender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
Also: ausgeschlossen nur bei entsprechender Vorausverfügung!
Und wenn einfach Pakete im Gang abgestellt werden, vor allem in einer Firma > beschweren! Da kann auch die Firma Druck machen. Klar passiert nicht gleich was, aber es bringt was.
Nur mal zur Klarstellung
Gruß
Nico