Drittanbietersperre: So vermeiden Sie Abo-Fallen auf dem Handy
Berlin/Göttingen - Abo-Fallen: Es gibt sie noch, und so manch ein Handy-Nutzer ist schon in sie hinein getappt. Auch wenn Politik und Verbraucherschutz sich bemühen, erleben Verbraucher immer noch böse Überraschungen auf ihrer Handy-Rechnung. Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de sagt: "Taucht auf der Handy-Rechnung wiederholt ein unbekannter Posten auf, den sich ein Anwender nicht erklären kann, ist er vermutlich in eine Abo-Falle gestolpert. Es gibt allerdings ein Instrument, um sich vor Handy-Kostenfallen zu schützen: die sogenannte Drittanbietersperre."
Carrier-Billing, das Bezahlen zusätzlicher Leistung per Handy-Rechnung,
kann eine bequeme Sache sein. Denn viele sinnvolle Dienste wie
App-Käufe, Streaming-Angebote oder der Kauf von ÖPNV- und Parktickets
lässt sich so einfacher umsetzen, da Anwender keinen Account bei einem
Zahlungsdienstleister anlegen müssen. Auch die umständliche Eingabe von
Kontodaten über das Handy-Display entfällt. Aber diese Vorteile
überwiegen nur, so lange die Schwarzen Schafe der Branche dies nicht
ausnutzen und den Nutzern mittels untergeschobener Buchungen oder Abos
das Geld aus der Tasche ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte
bei seinem Handy-Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Diese
helfen gegen Abo-Fallen.
"Bei vielen Tarifen werden Drittanbieterdienste unmittelbar
freigeschaltet, auch wenn sie gar nicht bestellt wurden", merkt Kuch an.
Allerdings haben einige Provider mittlerweile auf die Kundenbeschwerden
reagiert und standardmäßig eine Drittanbietersperre für Abos aktiviert.
Kuch führt aus: "Wer dann Drittanbieter nutzen möchte, muss die
Abrechnung per Handy-Rechnung zuvor explizit beim Provider freischalten
lassen. Das ist kundenfreundlicher als die sofortige, unerwünschte
Freischaltung."
Sollten Drittanbieterdienste bei Vertragsstart automatisch aktiviert
sein, sollte diese bei Nichtnutzung umgehend gesperrt werden, um
Missbrauch vorzubeugen. Die generelle oder auch selektive Sperre von
Drittanbieterleistungen ist oft im Online-Kundenservice oder in der
Kundenservice-App des jeweiligen Providers möglich. Alternative sollte
eine Sperre solcher Dienste über die Hotline beantragt werden. Diese
sollten sich Verbraucher schriftlich bestätigen lassen.
Irrtümlich oder betrügerisch abgebuchte Beträge zurück zu bekommen, war in der Vergangenheit nicht immer einfach. "Um Verbraucher besser zu schützen, dürfen Diesntleistungen von Drittanbietern seit Februar diesen Jahres nur abgerechnet werden, wenn entweder bei der Buchung eine technische Umleitung erfolgt, bei der der Kunde für den Bezahlvorgang einer solchen Leistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Seite seines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect-Verfahren) oder das Mobilfunkunternehmen verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell)", so Kuch. Dazu zählt auch die Geld-zurück-Garantie.
Nutzer, die auf ihrer Handy-Rechnung Posten von Drittanbieter-Leistungen entdecken, die sie nicht veranlasst haben, müssen das nicht einfach hinnehmen. Kuch erklärt, welche Möglichkeiten Verbraucher haben: "Wer nachweislich eine falsche Rechnung erhalten hat, sollte zunächst bei seinem Provider unter Nennung der entsprechenden Posten schriftlich Einspruch dagegen einlegen und gleichzeitig eine Gutschrift des Betrags verlangen. Das Abo sollte zudem sofort gekündigt werden. Ist eine Drittanbietersperre bisher nicht vorhanden, sollte dies nun nachgeholt werden. Zu guter Letzt kann eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur dabei helfen, den Missbrauch bei Drittanbieter-Abrechnungen einzudämmen. Generell sollten Handy-Nutzer aufmerksam sein und ihre Rechnungen stets prüfen."
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.teltarif.de/mobilfunk/drittanbietersperre/
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