Telekom Telefonkarte Comfort: Guthaben jetzt zurückfordern
Wie bereits angekündigt hat die Deutsche Telekom nach der Einstellung der Telefonkarte Comfort nun eine Webseite zur Auszahlung geschaltet. Das Guthaben kann auf telekom.de/telefonkarte-comfort zurückgefordert werden. Als Zugangsdaten müssen zunächst der Guthabencode/die PIN und die letzten fünf Stellen der Seriennummer eingegeben werden.
Kunden müssen dabei allerdings in mehrfacher Hinsicht aufmerksam sein. Ein erfolgreich eingereichter Auszahlungsauftrag kann laut der Telekom nicht storniert oder geändert werden. Die Kunden sollen daher darauf achten, die gewünschte IBAN für die Auszahlung korrekt einzugeben. Der Vorgang könne systembedingt bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen, die Kunden werden daher um Geduld gebeten.
Und dann besteht weiterhin das Problem, dass die Telekom das Guthaben gar nicht ausbezahlen muss, wenn es älter als drei Jahre ist. Mehr dazu lesen Sie in der nachfolgenden Meldung.
Telekom Telefonkarte Comfort: Geld nach drei Jahren weg?
Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort
Bild: Deutsche Telekom
Wie bereits berichtet hat die Telekom ihre Guthabenkarte Telefonkarte Comfort eingestellt. Diese konnte schon seit vielen Jahren nicht nur in Telefonzellen (vor deren Abschaltung) zum Bezahlen verwendet werden, sondern auch zur Bezahlung zahlreicher anderer Telekom-Dienste und Telekom-Rechnungen. Sie war daher als Geschenk zu Weihnachten, Ostern oder zum Geburtstag sehr beliebt. Ersetzt werden soll sie durch das "Telekom Multi-Guthaben".
Doch für die bisherigen Kunden der Telekom Telefonkarte Comfort stellt sich die Frage: Was passiert mit dem bisherigen Guthaben? Die Telekom hat bereits mitgeteilt, dass sich die Kunden ab Februar mit den Zugangsdaten der jeweiligen TKC (PIN und letzten fünf Stellen der Seriennummer) auf einer speziell dafür eingerichteten Webseite einloggen und die Guthabenauszahlung beauftragen können. Das System dafür muss dafür technisch offenbar erst aufgesetzt werden, obwohl die Telekom schon früher zahlreiche Plattformen zur Auszahlung von Telefonkarten-Guthaben betrieben hat.
Doch selbst wenn das neue System im Februar steht, könnte für manchen Inhaber einer Telefonkarte Comfort beim Wunsch nach Guthabenauszahlung eine böse Überraschung drohen. Und dafür ist ein Passus im BGB verantwortlich.
Anspruch auf Guthaben verjährt
Durch zahlreiche Gerichtsurteile ist bereits mehrfach klargestellt worden, dass das selbst vom Kunden aufgeladene Guthaben von Telefonkarten und Prepaidkarten nicht einfach so verfallen darf, sondern ausbezahlt werden muss. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kunde es auch in einem gewissen Zeitraum anfordert.
Guthabenverfall bei Telekom Telefonkarte Comfort
Bild: Deutsche Telekom
Denn in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) steht, dass die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Danach ist ein Provider nicht mehr dazu verpflichtet, das Guthaben auszubezahlen. Und zahlreiche Telefonkarten Comfort der Telekom, die sich noch bei Kunden in Schubladen befinden und möglicherweise Restguthaben besitzen, dürften älter sein als drei Jahre.
In diesem Fall gibt es also keinen Anspruch auf Auszahlung mehr. Dann können die Betroffenen nur noch auf die Kulanz der Telekom hoffen - wie beispielsweise ein Leser von teltarif.de.
Leserfall: Telekom lässt sich auf Kulanzlösung ein
Mitte Dezember schrieb uns ein teltarif.de-Leser:
Ich habe eine Frage: Und zwar habe ich beim Umzug zwei Telekom Telefonkarten Comfort "gefunden", die jeweils 25 Euro Guthaben drauf hatten. Ich wollte diese nun umbuchen lassen auf eine Prepaidkarte, allerdings wurde mir angezeigt, dass beide Karten bereits seit 07.08.2021 abgelaufen sein sollen.Der Kunde hatte die beiden Telefonkarten Comfort 2017 gekauft und offenbar noch nie etwas damit gemacht oder bezahlt. Die generelle Auffassung des Lesers zum Guthabenverfall war zwar richtig, er hatte allerdings den oben erwähnten BGB-Passus zur Verjährung übersehen. Wir versprachen, uns aber trotzdem in der Sache bei der Telekom um eine Lösung zu bemühen.Ich habe daraufhin die Telekom kontaktiert, die mir lediglich mehrfach in einem etwas unfreundlichen Ton mitteilten, dass laut AGB die Karten verfallen wären und man mir aus "Kulanz" 15 Euro Gutschrift auf meine Prepaidkarte anbietet, was ich bislang aber erstmal abgelehnt habe.
Soweit ich weiß, gibt es ja aus genügend Bereichen unzählige Gerichtsurteile, die einen Verfall von vorab bezahlten Guthaben versagen.
Könnt ihr mir hier in dem Fall vielleicht helfen und sagen, ob da noch irgendwie eine Chance besteht, an mein komplettes Guthaben der Telekom Comfort Karten (TKC) zu kommen?
Telekom: Gutschrift auf congstar-Karte
Anfang Januar meldete sich dann die Telekom in dem Fall bei uns und schrieb:
Meine Kolleginnen und Kollegen haben den Vorgang noch einmal geprüft und auch nochmals eine rechtliche Überprüfung vornehmen lassen. Das hat ein wenig zusätzliche Zeit gebraucht.Dafür bedankte sich der Leser bei uns wie folgt:Dabei hat sich der bereits bekannte Sachstand zur Rechtslage bestätigt. Es ist richtig, dass vom Kunden bezahltes Guthaben, z. B. auf einer Telefonkarte grundsätzlich nicht einfach verfallen darf. Aber auch dieses Guthaben unterliegt der allgemeinen Verjährung. Im konkreten Fall war das Guthaben der bereits 2017 gekauften und nicht genutzten beiden Karten im November 2023, als die Einlösung bzw. Auszahlung verlangt wurde, bereits verjährt. Wir hatten dem Kunden bereits angeboten, ausnahmsweise aus Kulanz einen Teilbetrag des Kartenbetrages gutzuschreiben, uns liegt diesbezüglich aber noch keine Rückmeldung von ihm vor.
Sobald Herr [...] die Annahme unseres Angebots bestätigt und auch die Rufnummer seines Prepaid-Vertrags bei congstar noch einmal übermittelt, leiten die Kollegen eine entsprechende Gutschrift in die Wege.
Hallo! Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Zwischenzeitlich, nachdem ich Ihnen alles zugeschickt hatte, kam tatsächlich von der Telekom das "Angebot"; ich feilsche aktuell noch mit denen, weil zuerst wurden mir erst 15 Euro angeboten (von 50), nun sind wir schon bei 25, aber ich versuche aktuell, noch 35 Euro rauszuholen und bleibe da noch am Ball. Trotzdem nochmals danke wie gesagt für Ihre Bemühungen.
Eine Einschätzung (von Alexander Kuch)
Der Fall zeigt exemplarisch: Auch wenn es nach mehr als drei Jahren juristisch keinen Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens mehr geben sollte, lohnt sich gegebenenfalls eine freundliche Verhandlung mit der Telekom darüber. Es ist aber möglich, dass die Telekom die Kulanz-basierte Auszahlung des Guthabens auf das Bankkonto verweigert.
Die besten Chancen bestehen nach Einschätzung der teltarif.de-Redaktion dann, wenn man auf eine andere Art und Weise Kunde bei der Telekom oder einem Tochterunternehmen ist. Denn dann kann man ganz konkret vorschlagen, das Guthaben oder einen Teil dort gutzuschreiben. Das kann also die Telekom-Festnetzrechnung sein, eine Prepaidkarte bei der Telekom, bei congstar oder einer anderen congstar-Mobilfunkmarke.
Gegebenenfalls wäre es auch einen Versuch wert, das (Teil-)Guthaben bei einem App-Discounter im Telekom-Netz wie fraenk aufbuchen zu lassen. Selbst wenn die Telekom die Auszahlung generell ablehnt, lohnt sich ggf. ein weiterer Versuch nach einigen Tagen oder Wochen, bei dem man dann (hoffentlich) an einen anderen Kundenberater gerät.
Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) betreibt jetzt ein eigenes 5G-Campus-Netz der Telekom. Das soll den digitalen Wandel im Bundesland beschleunigen.