Mein Recht

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.
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Die Bundes­netz­agentur war im Bereich der Telekom­munikation lange eher als Regu­lierer bekannt. In den vergan­genen Jahren hat sie ihre Tätig­keit im Bereich des Verbrau­cher­schutzes aber stark ausge­baut. In diesen Fällen können Verbrau­cher die BNetzA direkt und kostenlos einschalten oder sich bei ihr Rat holen:

Internet und Telefon: In diesen Berei­chen hilft die BNetzA, wenn es Probleme gibt bei Anbie­ter­wechsel und Umzug, freier Router­wahl, korrekter Ausge­stal­tung von Produkt­infor­mati­ons­blät­tern, zu langen Vertrags­lauf­zeiten, Abofallen, unbe­rech­tigten Dritt­anbie­ter­leis­tungen, unge­recht­fer­tigten Anschluss­sperren, Störungen der Grund­ver­sor­gung, zu lang­samen Internet-Anschlüssen sowie bei allen Verstößen gegen die EU-Roaming-Verord­nung, die Preis­decke­lung für Auslands­tele­fonate und die Netz­neu­tra­lität.

Ärger mit Rufnum­mern und Anrufen: Die BNetzA schaltet sich eben­falls ein, wenn ihr folgende Phäno­mene gemeldet werden: Beläs­tigende Anruf­ver­suche, uner­laubte Tele­fon­wer­bung, Spam per Fax und E-Mail, Ping-Anrufe und Anrufe mit Band­ansagen, unver­langt zuge­sandte SMS, Popups mit Pseudo-Fehler­mel­dungen, fehlende Preis­trans­parenz, teure Kunden-Hotlines und Warte­schleifen, Router-Hacking, Mani­pula­tion von Rufnum­mern oder die Vortäu­schung von Orts­nähe.

Euro­paweit ein­kau­fen: Für die Verbrau­cher setzt sich die BNetzA darüber hinaus ein, wenn ihr ille­gale Fälle von Geoblo­cking inner­halb der EU gemeldet werden. Das betrifft nicht nur den Zugang zu Leis­tungen, sondern auch Diskri­minie­rungen im Zusam­men­hang mit dem Bezahl­ver­fahren oder unge­recht­fer­tigte länder­spe­zifi­sche AGB.

Die Bundesnetzagentur hilft in vielen Fällen Die Bundesnetzagentur hilft in vielen Fällen
Bild: picture alliance/Fredrik von Erichsen/dpa
Daten­schutz: Verstöße gegen daten­schutz­recht­liche Vorgaben sieht die BNetzA gar nicht gerne und sie berät Verbrau­cher dazu. Als Ansprech­partner dienen aber zunächst die Daten­schutz­beauf­tragten der entspre­chenden Firmen und Orga­nisa­tionen sowie der Länder und des Bundes.

Unsi­chere Produkte und Marktüber­wachung: Insbe­son­dere aus Fernost gelangen immer wieder unsi­chere, schäd­liche und nicht in Deutsch­land zuge­las­sene Geräte auf den hiesigen Markt. Die BNetzA zieht regel­mäßig verbo­tene Sen­dean­lagen oder spio­nie­rende Kinder­spiel­zeuge aus dem Verkehr und infor­miert die Verbrau­cher darüber. Außerdem prüft die BNetzA, ob das Gesetz über die elek­tro­magne­tische Verträg­lich­keit von Betriebs­mit­teln (EMVG) sowie das Funk­anlagen-Gesetz (FuAG) einge­halten werden und ob das CE-Kenn­zei­chen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist. Die Ergeb­nisse sind an einer zentralen Stelle bei der Euro­päi­schen Kommis­sion in der ICSMS-Daten­bank abrufbar.

Elek­tro­nische Vertrau­ens­dienste: Die Einfüh­rung euro­paweit einheit­licher elek­tro­nischer Vertrau­ens­dienste durch die Verord­nung über elek­tro­nische Iden­tifi­zie­rung und Vertrau­ens­dienste für elek­tro­nische Trans­aktionen im Binnen­markt (eIDAS) bietet die Möglich­keit, schnelle, kosten­güns­tige sowie vertrau­ens­wür­dige elek­tro­nische Trans­aktionen über Länder­grenzen hinweg vorzu­nehmen. Die BNetzA ist für die Aufstel­lung, Führung und Veröf­fent­lichung der deut­schen Vertrau­ens­liste zuständig.

Schlichtungs­stel­le Telekom­munikation: Die Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle Telekom­munikation schlichtet tele­kom­muni­kati­ons­recht­liche Strei­tig­keiten zwischen einem Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter und einem Teil­nehmer bei einer Pflicht­ver­let­zung des Anbie­ters. Ein Schlich­tungs­ver­fahren kann eröffnet werden, wenn aus dem Antrag des Verbrau­chers ersicht­lich wird, dass der Anbieter Rechte verletzt, die dem Kunden gesetz­lich zustehen.

In zahl­rei­chen Fällen kann und darf die Bundes­netz­agentur aller­dings nicht helfen. Auf der dritten Seite unseres Ratge­bers geht es nun darum, wie Sie bei den Juristen Ihrer Verbrau­cher­zen­trale Hilfe bekommen und welche Verbrau­cher­schutz-Verbände es sonst noch gibt.