Mein Recht

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.
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Recht wenig bekannt ist in Deutsch­land, dass man sich als Verbrau­cher unter gewissen Voraus­set­zungen an das örtliche Amts­gericht wenden und dort kosten­günstig eine außer­gericht­liche Bera­tung und gege­benen­falls auch eine Vertre­tung durch einen Rechts­anwalt in Anspruch nehmen kann. Laut dem Bera­tungs­hil­fege­setz kann Hilfe für die Wahr­neh­mung von Rechten außer­halb eines gericht­lichen Verfah­rens und im obli­gato­rischen Güte­ver­fahren auf Antrag gewährt werden, wenn der Recht­su­chende die erfor­der­lichen Mittel nach seinen persön­lichen und wirt­schaft­lichen Verhält­nissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglich­keiten für eine Hilfe zur Verfü­gung stehen, deren Inan­spruch­nahme dem Recht­su­chenden zuzu­muten ist, und die Inan­spruch­nahme der Bera­tungs­hilfe nicht mutwillig erscheint.

Bei der Bera­tungs­hilfe durch die Amts­gerichte handelt es sich also um eine Sozi­alleis­tung, die gewährt wird, wenn dem Recht­su­chenden auch Prozess­kos­ten­hilfe zusteht. Dafür muss meist eine Erklä­rung über die persön­lichen und wirt­schaft­lichen Verhält­nisse abge­geben werden. Die Bera­tungs­hilfe kann auch durch das Amts­gericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofor­tige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglich­keiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklä­rung entspro­chen werden kann. In allen anderen Fällen wird sie durch Rechts­anwälte und durch Rechts­bei­stände, die Mitglied einer Rechts­anwalts­kammer sind, gewährt.

Die Bera­tungs­hilfe wird in allen Bundes­län­dern außer Hamburg und Bremen ange­boten, in den beiden Stadt­staaten gibt es statt­dessen eine öffent­liche Rechts­bera­tung. Berlin ist das einzige Bundes­land, in dem es beides gibt und der Recht­su­chende die Wahl zwischen der Inan­spruch­nahme öffent­licher Rechts­bera­tung und Bera­tungs­hilfe hat. Für den Verbrau­cher fällt meist eine einma­lige Gebühr von 15 Euro an, alle anderen Kosten eines Anwalts trägt die Staats­kasse auf der Basis fest­gelegter Pauschalen.

Rechts­schutz­ver­siche­rung: Weiteres Vorgehen abstimmen

Haben alle außer­gericht­lichen Versuche nicht zum Erfolg geführt, sollten Sie - insbe­son­dere bei schwer­wie­genden Fällen - über das Einschalten eines Rechts­anwalts nach­denken. Sind Sie Kunde einer Rechts­schutz­ver­siche­rung, müssen Sie sich aber vorher unbe­dingt mit der Versi­che­rungs­gesell­schaft über das weitere Vorgehen abstimmen.

Denn bei vielen Rechts­schutz­ver­siche­rungen ist es inzwi­schen ein Teil der Versi­che­rungs­bestim­mungen, dass Sie als Kunde nicht einfach nach Belieben Anwälte enga­gieren können und dabei denken "die Versi­che­rung wird hinterher dafür ja schon bezahlen". Die meisten Versi­che­rungs­gesell­schaften verlangen inzwi­schen, dass Sie sich zuerst bei der Versi­che­rung melden und über den Fall berichten.

Gege­benen­falls bietet Ihnen die Versi­che­rung dann zunächst eine Erst­bera­tung an oder verweist Sie an einen kompe­tenten Anwalt, mit dem sie in derar­tigen Fällen bereits zusam­men­gear­beitet hat. Einen eigenen Anwalt sollten Sie erst dann enga­gieren, wenn Ihnen die Rechts­schutz­ver­siche­rung schrift­lich die Zusage dafür gegeben hat, dass sie alle im Verfahren auftre­tenden Kosten sicher über­nimmt. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie damit rechnen, dass die Versi­che­rung die Kosten­über­nahme ablehnt und Sie trotz Rechts­schutz­ver­siche­rung selbst für die Kosten aufkommen müssen. Zahlreiche Anwälte sind heutzutage auf TK- und Online-Recht spezialisiert Zahlreiche Anwälte sind heutzutage auf TK- und Online-Recht spezialisiert
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Kompe­tenten Fach­anwalt selbst einschalten

Haben Sie sich dazu entschlossen, selbst einen Anwalt einzu­schalten, um Ihr Recht geltend zu machen und hat die Rechts­schutz­ver­siche­rung gege­benen­falls eine Kosten­über­nahme auch für einen von Ihnen selbst gewählten Anwalt zuge­sagt, geht es als nächstes darum, einen kompe­tenten Anwalt zu finden.

Als erste Anlauf­stelle empfiehlt sich dazu die Anwalt­aus­kunft des Deut­schen Anwalt­ver­eins, in der alle in Rechts­anwalts­kam­mern orga­nisierten Anwälte aufge­führt sind. Suchen Sie sich am besten einen Anwalt, der genau in diesem Bereich (Online-Recht, Verbrau­cher-Recht, Vertrags-Recht usw.) bereits einschlä­gige Erfah­rung hat. Lassen Sie sich gege­benen­falls vorab darüber infor­mieren, in welchen Fällen, die Ihrem Fall ähneln, der Anwalt bereits einen posi­tiven Ausgang errei­chen konnte.

Vor einer kosten­pflich­tigen Vertre­tung bieten manche Anwälte auch eine kosten­freie Erst­bera­tung an (online oder per Telefon). Davon können und sollten Sie Gebrauch machen, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob die Sache vor Gericht wirk­lich Erfolg verspricht. Seriöse Anwälte, die nicht nur Geld verdienen, sondern wirk­lich helfen wollen, raten mitunter auch von einer Klage ab, wenn die zu erwar­tenden Kosten den entspre­chenden Streit­wert um ein Viel­faches über­steigen. Lassen Sie sich vom Anwalt auf jeden Fall immer vorab über die genauen Kosten infor­mieren, dann drohen anschlie­ßend keine bösen Über­raschungen.

Fazit und "teltarif hilft"

Verbrau­cher in Deutsch­land profi­tieren davon, dass die Gesetz­gebung hier­zulande in vielen Fällen die Rechte des Verbrau­chers stärkt. Trotz allem gibt es regel­mäßig Fälle, in denen Bürger mit ihrer Beschwerde zwar recht haben, aber nicht Recht bekommen. Mit der Bundes­netz­agentur und den Verbrau­cher­zen­tralen stehen kompe­tente Ansprech­partner für zahl­reiche Probleme mit Anbie­tern im Bereich von Telekom­munikation und Internet zur Verfü­gung. Der Rechtsweg kann unter Umständen lang­wierig, ärger­lich und teuer sein - hier kann eine Rechts­schutz­ver­siche­rung zumin­dest bei den Kosten einspringen.

Unsere Themen-Reihe teltarif hilft stellt übri­gens in unregel­mäßigen Abständen reale Fälle vor, die sich tatsäch­lich so ereignet haben. teltarif.de versucht dabei, in Abstim­mung mit den Anbie­tern und Herstel­lern auch kompli­zierte Fälle für private Verbrau­cher außer­gericht­lich zu lösen. Auch wenn wir uns leider nicht jedes einzelnen Falls annehmen können, möchten wir unseren Lesern mit den Berichten in dieser Serie helfen, Fall­stricke in der Telekom­munikation zu erkennen und zu vermeiden. Eine qualifi­zierte Rechts­bera­tung oder gar juris­tische Vertre­tung vor Gericht kann und darf teltarif.de hingegen nicht anbieten.

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