Kein Geschenk: Wann sind Gadgets illegale Spionagegeräte?
Die interaktive Spielzeugpuppe "Cayla" wurde 2018 von der BNetzA verboten, weil sie Gespräche aufzeichnete und weiterleitete.
picture alliance / Roland Weihrauch/dpa
Geräte, die für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder gar
bestimmt sind, sind hierzulande illegal, warnt die Bundesnetzagentur.
Aber nicht immer ist ein verbotenes Gadget so einfach zu erkennen wie das nachtaktive, spionierende Sparschwein.
Versteckte Kameras mit Netzanschluss sind verboten
Die interaktive Spielzeugpuppe "Cayla" wurde 2018 von der BNetzA verboten, weil sie Gespräche aufzeichnete und weiterleitete.
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Auch smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion könnten etwa illegal
sein, wenn bei ihnen keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen
Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen.
Zudem seien Gadgets mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Aufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen können, in Deutschland verboten.
Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Bei Unklarheiten, ob ein bestimmtes Gerät verboten ist, kann man sich auch per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (0228/141516) an die Behörde wenden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr).
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