Benutzer ippel schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Entscheidend könnte sein, das man die Prepaidkarte in bestimmten Abständen wieder aufladen m u s s, um erreichbar zu sein.
Aber kein Vertrag zwingt Dich dazu. Du MÖCHTEST erreichbar sein. Das ist der Punkt. Ich muß auch nahrung kaufen, regelmäßig sogar. Geht deshalb ein Kind, was Nahrung im Supermarkt kauf eine Verpflichtung zu wiederkehrender Leistung ein? Wohl kaum. Anders sieht das eben bei Kreditverträgen, Mietverträgen und ähnliches aus. Da MUßT Du zahlen, solange Du nicht kündigst.
Wie die Verbraucherzentrale in diesem Fall auf solch eine abenteuerliche Argumentation kommt, ist mir ein wenig schleierhaft.
Ippel
Der "Kauf" eines Handys hat aber nur dann einen Sinn, wenn du darauf zumindest auch angerufen werden kannst. In gesperrte Handys (wie man sie mit Prepaid-Karten regelmäßig kauft) kann man aber auch keine anderen Karten einlegen, außer gegen eine hohe Entsperrgebühr.
Ein wirschaftlicher Zwang zu weiteren Ausgaben besteht also bei Prepaid-Handys. Dies unterscheidet sie offensichtlich von deinen Beispielen. Ob eine wirtschaftlicher Zwang tatsächlich ausreicht, ist wohl noch offen. Aus dem Gedächnis kenne ich keine unmittelbar vergleichbaren Fälle in Rechtsprechung oder Literatur. Für völlig abwegig halte ich die Argumentation der Verbraucherzentrale aber nicht.
Gruss
pistazienfresser