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Sonderkündigungsrecht ?


11.02.2010 16:28 - Gestartet von mohlis
Kann man außerordentlich kündigen, weil man ja weiterhin so gerne 1,00 Euro bezahlen möchte, statt 42 Cent ?

;-)
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[1] Eugenius antwortet auf mohlis
11.02.2010 16:32
Benutzer mohlis schrieb:
Kann man außerordentlich kündigen, weil man ja weiterhin so gerne 1,00 Euro bezahlen möchte, statt 42 Cent ?

;-)

nein, "leider" nur bei Preiserhöhung ;)
und schon gar nicht bei Sonderrufnummern... :(
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[1.1] Telly antwortet auf Eugenius
11.02.2010 16:34
Benutzer Eugenius schrieb:
Benutzer mohlis schrieb:
Kann man außerordentlich kündigen, weil man ja weiterhin so gerne 1,00 Euro bezahlen möchte, statt 42 Cent ?

;-)

Da will aber einer unbedingt raus aus seinem Vertrag ... ;-)

Telly
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[1.2] marco5555 antwortet auf Eugenius
12.02.2010 05:21
Benutzer Eugenius schrieb:

und schon gar nicht bei Sonderrufnummern... :(

Unfug!
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[1.2.1] Beschder antwortet auf marco5555
12.02.2010 12:34
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer Eugenius schrieb:

und schon gar nicht bei Sonderrufnummern... :(

Unfug!

doch!

weil das nebenleistungen sind.

was nebenleistungen sind???? frag mal o2

;-)
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[1.2.1.1] marco5555 antwortet auf Beschder
12.02.2010 17:21
Benutzer Beschder schrieb:
was nebenleistungen sind???? frag mal o2

Habe ich Anfang 2007. Und bin aus den Vertag herausgekommen.

Die Aussage von Eugenius ist so pauschal Blödsinn.

Gruß Marco
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[2] Beschder antwortet auf mohlis
11.02.2010 17:36
du kannst jederzeit kündigen, der vertrag wird aber deswegen nicht früher beendet.
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[2.1] baerlihome antwortet auf Beschder
12.02.2010 15:05
Die Frage ist nicht wirklich ernst gemeint oder???

Wenn doch, dann:


hast du ein außerordentlichs Kündigungsrecht wenn du durch die Änderung benachteiligt oder schlechter gestellt bist als vorher. Bei einer Preissenkung von beispielsweise 1,00 Euro auf 0,42 Euro wird es dir schwerfallen entsprechen dzu argumentieren.

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[2.1.1] Vodaman antwortet auf baerlihome
13.02.2010 21:37
Benutzer baerlihome schrieb:
Die Frage ist nicht wirklich ernst gemeint oder???

Wenn doch, dann:


hast du ein außerordentlichs Kündigungsrecht wenn du durch die Änderung benachteiligt oder schlechter gestellt bist als vorher. Bei einer Preissenkung von beispielsweise 1,00 Euro auf 0,42 Euro wird es dir schwerfallen entsprechen dzu argumentieren.


da hat einer nicht genau gelesen....der Ursprungsbeitrag bezog sich darauf, wenn eine entsprechende Änderung AUF 42 Cent nicht stattfindet !
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[2.1.1.1] baerlihome antwortet auf Vodaman
14.02.2010 09:38

3x geändert, zuletzt am 14.02.2010 09:45
da hat einer nicht genau gelesen....der Ursprungsbeitrag bezog sich darauf, wenn eine entsprechende Änderung AUF 42 Cent nicht stattfindet !


Der Ursprungsbeitrag den ich gelese habe war der von mohlis.

Zitat:

"Kann man außerordentlich kündigen, weil man ja weiterhin so gerne 1,00 Euro bezahlen möchte, statt 42 Cent ? "

Also ich vermag eine Fehlinterpretation meinerseits nicht zu erkennen.

Mohlis sucht offensichtlich nach einer günstigen Gelegenheit aus seinem Vertrag rauszukommen, da sich die Vertragsbedingungen geändert haben. Dies allerdings nicht zum Nachteil sondern eher zum Vorteil. Da wird wohl jeder im Forum zustimmen, dass eine Preisenkung für den Kunden einen Vorteil darstellt?