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Benutzer pensionista schrieb:
Hallo, wer weiß, welches Gesetz genau gemeint ist, zu: Nach dem Gesetz darf kein Hinweis an die Auskunftei erfolgen, wenn der Kunde die Rechnung als nicht gerechtfertigt erachtet
und dies dem Anbieter mitteilt - er sie also "bestritten" hat.