Benutzer Kai Petzke schrieb:
Die Masse macht's. Wenn das genannte 119-Euro-Phone insgesamt 10 Millionen mal verkauft wurde,
Sicherlich, WENN diese Marke erreicht wird. Bei Herstellern wie Samsung oder Sony mache ich mir da weniger Sorgen (auch wenn man sich fragen muß, warum Sony die Xperia Zs relativ gut pflegt, die günstigeren Modelle aber gar nicht). Wenn man aber Randgruppenhersteller wie Haier oder noch unbekanntere Marken ansieht, deren Telefone sich gleichen wie ein Ei dem anderen und der Käufer im Zweifel dann doch die bekanntere Marke für 10 oder 20 Euro mehr kauft, sind Zweifel angebracht, ob die erträumte Gewinnschwelle erreicht wird.
Da sollte also locker die 1 Mio. Euro drin sein, die ein fünfköpfiges Entwicklerteam für zwei Jahre kostet. Aufgabe des Teams sind dann Backports der wichtigsten Security-Updates.
Ich stimme im Prinzip schon zu, dass dieses Geld schon bei der Entwicklung eingeplant werden sollte. Ich nehme allerdings an, dass dies erst bei entsprechend negativer Presse der Fall sein wird. Solange wird das Geld lieber ins Marketing gepumpt, um immer "neue" Modelle anzukündigen, die sich nur in Details vom Vorgänger unterscheiden. Irgendwie muß der Käufer ja dazu gebracht werden, alle zwei Jahre ein neues Handy zu kaufen, das auch nicht besser ist als der Vorgänger. Man meint wohl, das sei dann die bessere Investition als Bestandspflege. Noch schlimmer: Ich warte nur drauf, dass Samsung sein neues Modell auf Kosten der älteren als "jetzt noch sicherer" anpreist.
Microsoft schafft die Updates bei den Lumias vor allem dadurch, dass nicht jedes Gerät mit seiner eigenen Oberfläche daherkommt.
Sehr richtig. Vermutlich würde es schon reichen, die Entwickler der "tollen" Oberflächen zu versetzen in die Abteilung Security.
Wie im Editorial geschrieben: Meines Erachtens hat der Gesetzgeber bereits dafür gesorgt, dass Sicherheitsaktualisierungen zwei Jahre lang vorgeschrieben sind. Die Kunden müssen ihr gutes Recht nur einfordern :-)
Daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel. Meines Wissens gibt die Rechtslage bestenfalls her, dass der Hersteller die zum Zeitpunkt des Verkaufs existierenden Erkenntnisse berücksichtigen muß. Man könnte also VIELLEICHT verlangen, daß keine Handys mit veraltetem, ungepflegten Betriebssystem verkauft werden dürfen.
Ich glaube aber kaum, dass das Gesetz soviel Interpretationsspielraum zulässt, dass jeder Hardware-Kunde Anspruch auf zwei Jahre Updates gegen alle neu bekannt werdenden Sicherheitslücken hätte.
Erinnern wir uns daran, dass es heißt, der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben.
Zudem: Was ist ein Mangel? Gab es noch keinen Exploit, hat das Gerät eigentlich auch keinen solchen, m.E. noch nicht mal wenn die Sicherheitslücke ans sich bereits bekannt ist.
Es dürfen schließlich auch solche Türschlösser verkauft werden, die anerkanntermaßen mit einem Dietrich in Sekunden zu öffnen sind, ohne dass jemand nach einem Einbruch Nachbesserung oder Wandlung durchsetzen könnte.
Nein, ich nehme an, dass das Gericht im Streitfall urteilen würde, dass kein Softwaresystem jemals zu 100% sicher sein wird und dass die Verantwortung dafür im Zweifelsfall beim Kunden liegt, selbst wenn er dafür ein neues Handy kaufen muß. So wäre es bei erwähntem Türschloss auch.