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Herr Molenda, bitte nennen Sie Quellen


28.04.2016 18:57 - Gestartet von Chris111
3x geändert, zuletzt am 28.04.2016 19:09
... für die Behauptung, dass die Aufschlagsregel und Höchstpreis nicht greifen müssen, wenn der Aufschlag nicht beantragt wurde.
Fast könnte man meinen, der Artikel sei von Vodafone oder O2 geschrieben worden als Rechtfertigung für den Gesetztesbruch....
Also: Woher genau kommt die Interpretation, dass dies zulässig ist
A) In Bezug auf die hohen Preise, die Vodafone teilweise berechnet (Über Höchstpreis)
B) in Bezug auf die Tatsache, dass O2 immer einen festen Preis berechnet und auch bei nationalen Flatrates nicht nur die 5 cent, sondern 20 cent berechnet.
Ich kenne keine Quelle, die diese Interpretation zulässt.
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[1] Molenda antwortet auf Chris111
28.04.2016 22:26
Benutzer Chris111 schrieb:
... für die Behauptung, dass die Aufschlagsregel und Höchstpreis nicht greifen müssen, wenn der Aufschlag nicht beantragt wurde.
Die Quelle steht gleich im ersten Satz des Artikels.

Fast könnte man meinen, der Artikel sei von Vodafone oder O2 geschrieben worden als Rechtfertigung für den Gesetztesbruch....
Wie man das meinen könnte, erschließt sich mir nicht. Ich habe meine Meinung über die EU-Verordnung und den Umgang damit kundgetan. Wer daraus eine Rechtfertigung liest, hat sie nicht verstanden.

Also: Woher genau kommt die Interpretation, dass dies zulässig ist A) In Bezug auf die hohen Preise, die Vodafone teilweise berechnet (Über Höchstpreis)
Lesen Sie den Artikel und die Verordnung. Es gibt ab Samstag keinen Höchstpreis mehr.

B) in Bezug auf die Tatsache, dass O2 immer einen festen Preis berechnet und auch bei nationalen Flatrates nicht nur die 5 cent, sondern 20 cent berechnet.
Der Satz ist sprachlich und inhaltlich etwas aus den Fugen geraten. Ein Gesetzesbruch ist per se nicht zulässig.
Telefónica berechnet nicht immer 20 Cent pro Minute (brutto).
Es gibt nicht "die" 5 Cent (netto) bei Paketen/Flatrates, dazu später mehr.
Das Statement von Telefónica steht im Text. Die Preise der Telefónica macht die Telefónica. Mein Artikel macht zudem deutlich, dass es zur Berechnungsgrundlage noch offene Fragen gibt.
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[1.1] Chris111 antwortet auf Molenda
29.04.2016 16:16

5x geändert, zuletzt am 30.04.2016 02:13
Benutzer Molenda schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:
... für die Behauptung, dass die Aufschlagsregel und Höchstpreis nicht greifen müssen, wenn der Aufschlag nicht beantragt wurde.
Die Quelle steht gleich im ersten Satz des Artikels.

Ich meinte eine konkrete Quelle, z.B.
EU-Verordnung 2015/2120, Artikel 6e und 6 f

Fast könnte man meinen, der Artikel sei von Vodafone oder O2 geschrieben worden als Rechtfertigung für den Gesetztesbruch....
Wie man das meinen könnte, erschließt sich mir nicht. Ich habe meine Meinung über die EU-Verordnung und den Umgang damit kundgetan. Wer daraus eine Rechtfertigung liest, hat sie nicht verstanden.

Sie haben nur gesagt, dass die EU Verordnung zu viel Spielraum lässt, aber nicht geschrieben, dass O2 und Vodafone den Spielraum deutlich überschreiten.

Also: Woher genau kommt die Interpretation, dass dies zulässig ist A) In Bezug auf die hohen Preise, die Vodafone teilweise berechnet (Über Höchstpreis)
Lesen Sie den Artikel und die Verordnung. Es gibt ab Samstag keinen Höchstpreis mehr.

Nehmen wir mal an, dass diese Interpretation stimmt, aber eines ist dann glasklar. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

A) Nationale Tarife OHNE Aufschlag.

B) Nationale Tarife, dann aber MIT reguliertem Aufschlag und mit reguliertem Höchstpreis

Vodafone hingegen macht eine Mischung aus beidem. Nationaler Tarif abgehend (z.B. 29 cent/Minute), bei Internet und ankommend aber dann doch noch die Aufschläge.
https://www.vodafone.de/hilfe/im-und-ins-ausland/eu-roaming-regulierung.html#was-kostet-eu-roaming-in-meinem-tarif

Wo lessen Sie also heraus, dass das zulässig sein könnte? Bitte konkrete Quelle (Absatz, Zeile)

B) in Bezug auf die Tatsache, dass O2 immer einen festen Preis berechnet und auch bei nationalen Flatrates nicht nur die 5 cent, sondern 20 cent berechnet.
Der Satz ist sprachlich und inhaltlich etwas aus den Fugen geraten.

stimmt

Ein Gesetzesbruch ist per se nicht zulässig.
Telefónica berechnet nicht immer 20 Cent pro Minute (brutto). Es gibt nicht "die" 5 Cent (netto) bei Paketen/Flatrates, dazu später mehr.
Das Statement von Telefónica steht im Text. Die Preise der Telefónica macht die Telefónica. Mein Artikel macht zudem deutlich, dass es zur Berechnungsgrundlage noch offene Fragen gibt.

Ja, aber wenn Sie die EU Verordnung schon so gut kennen, warum haken Sie nicht gleich bei O2 nach und fragen genau, nach welchem Absatz O2 meint, dass deren Interpretation zulässig sei.
Denn was O2 anbietet, schießt den Vogel ab:

https://www.o2online.de/tarife/beratung-und-service/auslandstarife/postpaid/aenderung-roaming-gebuehren/

Der Tarif Roaming Basic (angeblich laut EU Regulierung) berechnet immer 20 cent/Minute (brutto),dieser Tarif spiegelt weder irgendeinen nationalen Tarif wieder noch arbeitet er mit regulierten Aufpreisen. Es wird immer (nahezu) der regulierte Höchstpreis als angeblich regulierter Tarif VORGELOGEN.
Die anderen Roamingtarife (z.B. Roaming Day Pack) schießen mit ihren unverschämt teuren 75 cent/Verbindung zzgl. Minutenpreis den Vogel ab.

Hinzu kommt, dass vorgeschrieben ist, dass jeder Kunde den EU-regulierten Tarif bekommt - sofern er nichts anderes wählt. Ich bin gespannt was O2 macht (ich muss ja gespannt sein, weil Teltarif sowas ja nicht vorab beim Anbieter nachfragt).

Vor 5 Jahren hatte o2 ja die EU Regulierung erfolgreich missachtet, indem alle Kunden ungefragt auf die meist teurere 75 cent Reisepotion umgestellt worden waren , sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Also hat O2 - dank der schweigenden Presse (auch Teltarif hat nicht wie versprochen weiter recherchiert), dank der schweigenden Bundesnetzagentur und dank der schweigenden EU, hochgerechnet mehrere zig Millionen Mehreinnahmen verbuchen können - auf Kosten mehrerer Millionen Endkunden, die meist nicht einmal gemerkt haben, zuviel bezahlt zu haben.
Prost! Mahlzeit!