Benutzer flatburger schrieb:
Die Telekom muss nun Y eine TAL (Leitung) zu Verfügung stellen. Wenn allerdings der alte Anbieter X die TAL für längere Zeit als die Vertragslaufzeit des Kundenanschlusses gemietet hat gibt X diese oftmals nicht frei.
Wenn nun die Telekom keine weitere neue Leitung mehr schalten kann ist die Umschaltung nicht möglich und der Vorgang blockiert.
Denn das TAL Mietverhältnis der Telekom mit X gilt weiter auch wenn die TAL nicht mit einer Rufnummer beschaltet ist. Als Kunde hängt man in der Luft.
Diese Aussage ist so nicht korrekt. Bei Portierung einer Rufnummer wird automatisch auch die Bereitstellung TAL (Leitung) mit beauftragt, somit bedingt dies selbstverständlich auch die Freigabe der TAL beim Anbieter X.
Das ist auch gut erkennbar an den Portierungsformularen im Abschnitt: "Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL".
Deshalb sind oftmals bei einem Einzug in eine Wohnung keine Leitungen mehr verfügbar obwohl doch dort ein Anschluß vorhanden war. (blockierte TAL) Wenn man nun als Kunde meint dann bestelle ich beim Anbieter Z falls Y nicht kann, kommt alles komplett durcheinander.
Korrekt. Hier klappt das i.d.R. aber problemlos mit einem Anruf bzw. Klärung beim Anbieter Y. Den Fall kenne ich schon aus eigener Erfahrung bei Einzug in eine neue Wohnung. Deswegen ist es ratsam einen Antrag mit ausreichend Vorlaufzeit zu stellen (besser 4 Wochen und früher). Dann sind solche Fälle rechtzeitig erkennbar. Der Anbieter hatte mich damals auf den Umstand hingewiesen, er bekommt ja durch die Telekom entweder eine positive oder negative Rückmeldung betreffend Schaltung.
In meinem Fall hat der Techniker am Tag der Schaltung mich einfach im APL auf "meine" Leitung umgeklemmt und die Vormieterleitung war weg :-)