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Und nun ist es soweit: Der Dammbruch der anlasslosen Totalüberwachung


04.11.2016 11:27 - Gestartet von lexus1
Dieser Verfassungsbruch war zu erwarten. Erst macht unser Regime ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz, dann wird es vom BVG kassiert, dann macht man ein neues, wieder verfassungswidriges Gesetz und wendet es rechtswirdrig an. Verfassungsbruch ist nicht strafbar, zumindest nicht für unser Regime.
Listen and repeat: Es reicht nun ein "Verdacht" für den Verlust des Grundrechts. Ein Schelm der denkt, daß nun bei Bedarf einfach Jedermann zum "Verdächtigen" erklärt wird. Zum Beispiel Andersdenkende, der politische Gegner, Rechtsanwälte, Bürgerrechtler usw.

Es gibt in diesem Land eine Regel, die immer gilt: Der Staat missbraucht jedes Sonderrecht, das er sich einräumt.