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Zustimmung zu längst Bestimmtem


20.10.2020 19:11 - Gestartet von little-endian
einmal geändert am 20.10.2020 19:20
Die Sinnhaftigkeit, einer im Grunde längst bestimmten Sache zwar formal zustimmen, bei Weigerung jedoch mit einer Klage rechnen zu müssen, wobei diese im Zweifel auch "nur" feststellen kann, dass die Zustimmung hätte erfolgen müssen, erschließt sich mir generell nicht.

Mit anderen Worten:
Sofern der Rechtsrahmen es "immanent" ermöglicht, auf eine solche Weigerung überhaupt eine Klage mit Aussicht auf Erfolg stützen zu können, sollte sich doch dann eine solche Zustimmungsprozedur von vorneherein erübrigen.

Zumindest für mich klingt das Ganze ähnlich absurd wie bei einer Untervermietung, die ein Vermieter bei "berechtigten Gründen" des Mieters zwar einerseits nicht verweigern darf (und somit jene Bitte um Zustimmung genauso sinnfrei ist wie beim Rundfunkthema), man selbst aber erstmal auf Zustimmung klagen muss und bei Untervermietung ohne diese je nach Gericht die Kündigung riskiert. Per se kann hier die ursprüngliche Handlung auch nur entweder "rechtens" gewesen sein oder nicht, alles andere ist formaler Irrsinn, den sich wohl nur Juristen ausdenken können.